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Auszug - Ersatzneubau Amt 2 Variantenvergleich und Standort  

 
 
Einwohnerversammlung
TOP: Ö 2
Gremium: Einwohnerversammlung Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:17 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Die Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider begrüßt die Anwesenden und führt in den ersten Tagesordnungspunkt ein. Sie erläutert den bisherigen Verlauf der Planungen für einen Neubau des bzw. der Amtsgebäude.

 

Frau Weise und Herr Raloff stellen eine Präsentation zum Thema Ersatzneubau Amt 2 vor.

 

Fragen:

Herr Kühl moniert, dass die Variante zur Verwendung des alten Stadtwerkeverwaltungsgebäudes nicht ausreichend erläutert wurde. Er erkundigt sich, was mit dem Stadtwerkegrundstück geplant sei.

 

Herr Linde trägt vor, dass der Sandparkplatz seiner Meinung nach die Möglichkeit für 76 Parkplätze bietet. Es würden demnach 50 Stellplätze fehlen und nicht 26, wie in der Präsentation vorgestellt wurde.

 

Frau Uecker möchte wissen, was mit dem alten Gebäude in der Rosenstraße geplant sei. Sie fragt zudem nach, welcher Ersatz für die wegfallenden innenstadtnahen Parkplätze angedacht sei. Sie bezweifelt, dass ein Verwaltungsstandort zur Belebung der Innenstadt beiträgt.

 

Herr Sven Muchow erläutert, dass der Gewerbeverein den Klosterhof als Standort der Rosenstraße vorziehe. Als Voraussetzung für eine Errichtung am Klosterhof sieht der Gewerbeverein jedoch den Bau einer Tiefgarage unter dem Neubau.

 

Herr Hagen Behrens berichtet, dass er als Mitglied in der Multiple Sklerose-Selbsthilfegruppe eine Bündelungswirkung durch die Zusammenlegung der Verwaltungsstandorte für sehr wichtig hält. Insbesondere die Barrierefreiheit sei bei einem Neubau zu beachten. Beeinträchtigte Menschen würden oft durch lange Wege und mangelnde Barrierefreiheit behindert werden, daher fordert er eine Verwaltung mit allen Leistungen an einer Stelle.

 

Herr Schulz-Westensee erkundigt sich, wieviel eine Tiefgarage am Standort Klosterhof im Zusammenhang mit dem Neubau des Amtsgebäudes kosten würde.

 

Herr Richter möchte wissen, was mit dem alten Gebäude in der Rosenstraße geplant sei. Er erkundigt sich, ob es möglich sei, mehr Büros in der Rosenstraße unterzubringen, als bisher in den Planungen gezeigt. Er ist der Meinung, dass nicht alle Verwaltungs- und Serviceleistungen in einem Gebäude untergebracht werden müssten. Zudem fragt er nach, warum die Planungen für die Nutzung des ehemaligen Amtes Ostholstein-Mitte verworfen wurden und ob das Bauamt sanierungsfähig sei.

 

Herr Linde möchte wissen, ob die Hafenwestseite als Standort geprüft wurde.

 


Antworten:

Frau Dr. Batscheider erklärt, dass im alten Stadtwerkeverwaltungsgebäude ein Sanierungsstau

besteht. Notwendige Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen würden erhebliche Kosten verursachen. Zudem sei das Gebäude bisher nicht barrierefrei. Ein Umbau würde zusätzliche Kosten bedeuten. Da der Bereich nicht innerhalb des Sanierungsgebietes liegt, könnten hier keine Fördergelder eingesetzt werden. Daher wäre mit sehr hohen Kosten für die Stadt Neustadt i.H. zu rechnen.

 

Frau Dr. Batscheider berichtet, dass bisher nicht abschließend beschlossen wurde, was mit dem Stadtwerkegrundstück passieren wird. Es gibt einen Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung für einen Bebauungsplan, der dort einen innerstädtischen Wohnstandort vorsieht. Wie dieser Wohnstandort aussehen wird und wer diesen errichtet, sei bisher noch nicht geklärt und müsse noch entschieden werden.

 

Frau Weise erläutert, dass das Gebäude in der Rosenstraße saniert werden könnte, um dort eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Allerdings sei die Bausubstanz nicht hochwertig. Abschließend sei noch nicht geklärt, was mit dem Gebäude in der Rosenstraße geplant ist.

 

Frau Weise berichtet, dass für die Sanierung des Bauamtes 420.000 € angenommen wurden. Es seien Arbeiten an der Elektrik, notwendige Umbauten für die Barrierefreiheit und Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Eine Zusammenlegung des Amtes 2 und 3 am Standort des jetzigen Bauamtes wäre nicht möglich, da die Fläche nicht ausreichend sei.

 

Herr Raloff erklärt, dass 78 Parkplätze auf dem Sandparkplatz am Klosterhof nur durch „wildes Parken“ möglich seien. Dabei wären die Rangierabstände mangelhaft. Ein angelegter Parkplatz mit ausreichend Rangierabständen hätte keine 78 Parkplätze.

 

Herr Raloff antwortet, dass eine Tiefgarage am Standort Klosterhof im Zusammenhang mit dem Neubau des Amtsgebäudes rund 700.000 € kosten würde. Als Ausgleich für die entfallenden 26 Stellplätze würden mehrere Möglichkeiten in Betracht kommen.

 

Frau Weise erklärt, dass die Hafenwestseite nicht als Standort in Frage kommt, da diese zu weit von der Innenstadt entfernt sei und eine zentrale Bündelungswirkung somit nicht erreicht werden könnte. Zudem könnte die Frequenz in der Altstadt nicht erhöht werden.

 

 

 

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