Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Reichert verliest den Antrag der BGN-Fraktion und erläutert diesen. Herr Raloff antwortet, dass der Umwelt- und Verkehrsausschuss nicht über die Aufstellung von Verkehrsschildern entscheiden kann. Die Entscheidungsbefugnis liegt bei der Unteren Verkehrsbehörde des Kreises bzw. bei der Bürgermeisterin als Ordnungsbehörde. Im konkreten Fall könne es gegenüber einer Einmündung kein Halteverbot geben. Es darf dort geparkt werden, zumal es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Es könne von Verkehrsteilnehmern erwartet werden, dass sie gegenseitige Rücksichtnahme und Umsicht walten lassen. Anders liege der Fall z.B. im Haakengraben wo nicht geparkt werden darf. Herr Dr. Pasenau führt aus, dass durch die geparkten Fahrzeuge ab dem Kiekebusch für Schüler des Gymnasiums eine Gefährdung durch den Gegenverkehr bestehe. Man sollte zu gegebener Zeit nochmal auf die Situation vor Ort eingehen. Herr Dr. Dalke berichtet von einer ähnlichen Verkehrssituation gegenüber dem neu errichteten Hotel Strandkind in Pelzerhaken. Herr Raloff bekräftigt nochmals, dass die Regelung des ruhenden Verkehrs der Bürgermeisterin als Ordnungsbehörde obliegt. Herr Hamer formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Verwaltung möge die örtliche Situation prüfen und einen Lösungsvorschlag unterbreiten.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
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