Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses noch be-handelt, während es im Bau- und Planungsausschuss von der Tagesordnung genommen wurde. Grund hierfür ist ein Gesprächstermin mit der UNB, bei dem klargestellt wurde, dass die Varianten 2 und 3 mit Stegbau am Strand aus naturschutzfachlicher Sicht nicht vertretbar sind, da der Bau eines Steges u.a. einen Eingriff in gesetzlich geschützte Biotope wie Dünen und Strandwälle darstellt. Weiterhin würde durch eine etwaige Genehmigung ein weiterer Präze-denzfall geschaffen. Als erster Präzedenzfall wird der Bohlensteg in und vor den Dünen be-zeichnet. Von der UNB wird die Variante 1 (Aufzug) bevorzugt, da diese den geringsten Eingriff in den Naturhaushalt darstellt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||