Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Raloff erörtert kurz die Situation anhand eines Sachberichtes:
Die Stadt hatte auf Wunsch des Ortsbeirates im Frühjahr versuchsweise Hinweisschilder aufgestellt, welche die Radler im zentralen Bereich der Promenade zum Absteigen auffordern, da es immer wieder Beschwerden über rücksichtslose Radfahrer gegeben hatte. Die Folge war eine Beanstandung vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) und eine Anordnung von der Verkehrsbehörde in Eutin, die Schilder wieder zu entfernen. Die Verkehrsbehörde bezieht sich auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Rechtsrahmen für dieses Problem ist also eng. Entweder wird das Radfahren auf der Promenade verboten oder erlaubt. Außerdem gab Herr Raloff zu bedenken, dass es im Falle eines Verbotes wohl kaum Kapazitäten für polizeiliche Kontrollen in diesem Bereich geben werde, zumal hier bislang keine Unfälle doku- mentiert seien. Somit ergibt sich die grundsätzliche Frage, ob die Sicherheit der Fußgänger durch Radfahrer so massiv beeinträchtigt wird, dass die Promenaden als reine Gehwege aus- gewiesen und das Radfahren auf ihnen vollständig verboten werden soll – oder – ob die Kon- flikte auf den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen in einer hinnehmbaren Größenordnung auftreten.
Der Ortsbeiratsvorsitzende Herr Dr. Dalke bittet deshalb erneut darüber abzustimmen, ob das Radfahren auf der Promenade weiterhin erlaubt bleiben oder verboten werden soll?, Von den sechs Ortsbeiratsmitgliedern sprachen sich fünf für die Beibehaltung der bisherigen Regelung: Radfahren bleibt uneingeschränkt erlaubt aus.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 1Enthaltung:
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