Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Sachstand Sozialer Wohnungsbau Oldenburger Straße  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 02.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Bericht:

Herr Kasten erklärt, dass sich das Projekt in der Endphase befindet. Das Ausschreibungsergebnis steht in Kürze fest. Man sollte sich einen Überblick über andere Kommunen verschaffen, die ähnliche Projekte durchführen. Herr Kasten fragt nach der Einteilung der Kommunen nach Regionalstufen.

 

Frau Weise erläutert die unterschiedlichen Möglichkeiten der Förderung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Dazu wird eine Arbeitshilfe für Kommunen von der IBSH verteilt. Die zulässigen Mieten, die eingenommen werden dürfen, bestimmen sich nach der Einteilung in Regionalstufen. Neustadt in Holstein ist derzeit in Regionalstufe 2 eingeteilt. Damit kann eine Miete von 5,20 €/m² eingenommen werden. Es wird diskutiert, ob nicht noch eine höhere Miete vereinnahmt werden kann. Frau Weise antwortet darauf hin, dass ein Bewerber für den sozialen Wohnungsbau den Förderweg 2 gehen möchte. Damit wäre eine Miete von 7,30 €/m² zulässig. Neustadt in Holstein müsse dazu jedoch in Regionalstufe 3 eingeteilt werden. Die Einteilung in die jeweiligen Stufen bestimmt sich insbesondere nach den Wohngeldzahlungen. Es findet eine jährliche Überprüfung durch die IBSH statt.

 

Herr Kasten fragt, ob man diese Überprüfung beantragen oder beschleunigen könne, da die IBSH nur einen indirekten Einblick in die aktuelle Lage in Neustadt in Holstein hat und der Bedarf hoch ist.

 

Frau Weise erwidert, dass ein Antrag auf Überprüfung nicht gestellt werden kann. Die Überprüfung finde aber als nächstes im Herbst 2017 statt. Es bleibt abzuwarten, ob Neustadt in Holstein in die erwünschte Regionalstufe eingeteilt wird.

 

Weiterhin legt Frau Weise dar, dass in jedem Fall eine Kommunale Stellungnahme notwendig sei, wenn private Investoren den sozialen Wohnungsbau in Neustadt in Holstein betreiben sollten.

 

 

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