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Auszug - Niederschrift der Sitzung vom 05.07.2017  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 02.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

 

Herr Kasten merkt an, dass in der Niederschrift unter TOP 4 auf Seite 3 in Absatz 2 das Wort „ üblicherweise“ durch „ gemäß Vertrag darf bei diesen“ ersetzt werden muss. Weiterhin soll die Protokollnotiz gestrichen werden, da sich diese nicht konkret auf den TOP bezieht, sondern Allgemeines enthält.

 

Die neue Protokollnotiz lautet:

Herr Dr. Möller erklärte folgendes:

Frau Thompson und ich werden weitere 100.000,-- Euro in das Objekt investieren, die nicht im Grundbuch abgesichert werden. Im Objekt, dies ist auch in der Teilungserklärung so festgelegt, werden im Keller etwa 38 Tiefgaragenstellplätze entstehen. Von Seiten der Kanzlei werden wir hiervon 8 Stück übernehmen. Der Übernehmer muss die dazu notwendigen Kosten selbst tragen. Der Einbau des Fahrstuhls und die Ertüchtigung des Kellers wurden von den bearbeitenden Architekten mit etwa 12.000,-- Euro pro Tiefgaragenstellplatz angegeben. Auf Frau Thompson und mich werden daher etwa oben angegebene Kosten von 100.000,-- Euro zukommen, die den Wert des Objektes aber mindestens in gleicher Höhe erhöhen.

Die Gesamtinvestition beträgt daher nicht 330.000,-- Euro, sondern 430.000,-- Euro.

Das Haus der Manufakturen bestätigte die o.g. Aussage mit dem Hinweis, dass die o.g. Kanzlei mit dem Erwerb des Sondereigentums an den Kanzleiräumen ein Sondernutzungsrecht für 8 Tiefgaragenstellplätze miterworben hat. Die GbR Dr. Möller & Thompson hat sich schuldrechtlich verpflichtet, diese Stellplätze abzunehmen.

Damit beträgt die Belastungsquote 76,7 %.

 

Weitere Änderungswünsche der Niederschrift liegen nicht vor.

 

 

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