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Auszug - Jahresabschluss der Stadtwerke 2016  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1760/17 Jahresabschluss der Stadtwerke 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Die Werkleitung berichtet von einem doch sehr schwierigen Jahr für die Stadtwerke Neustadt in Holstein. Viele neue Projekte durch gesetzliche Anforderungen wie z.B. die ISMS Zertifizierung und die Anforderungen zum neuen Meßstellenbetriebsgesetz müssen umgesetzt werden.

Neben den buchhalterischen Dienstleistungen für den Tourismusservice wurde der Vertrieb und die Regulierung für die Stadtwerke Oldenburg ausgeführt.

Frau Litzka bedankt sich bei Herrn Wiese für die Umsetzung der Jahresabschlussprüfung.

Sie übergibt das Wort an den anwesenden Herrn Hendrik Heuser, Wirtschaftsprüfer der Firma Trinavis.

Die Ausführungen liegen als Anlage 1 dem Protokoll bei.

 

 

Diskussion:

Herr Fronczek vom Gemeindeprüfungsamt führt aus, dass gemäß § 8 (5) EigVO muss in allen Sparten eine Gewinn erzielt werden, der ein ausreichende Rücklagenbildung und die angemessene Verzinsung des Anlagenkapitals ermöglicht, das war in der Vergangenheit insbesondere im Wasserbereich nicht der Fall. Ebenso muss die Konzessionsabgabe in allen Sparten erwirtschaftet werden.

 

Protokollnotiz:

Stellungnahme zu oben genannten Themen von Herrn Tepfer,  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN (BRL):

 

1) Steuerrechtliche Anerkennung

 

„Wir haben die uns überlassenen Dokumente und Informationen zu der Konzessionsabgabe steuerrechtlich auf das Vorliegen einer möglichen verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) überprüft.

 

Grundsätzlich werden die Konzessionsabgaben von Versorgungsbetrieben als vGA behandelt, wenn dem Versorgungsbetrieb nach Abzug der Konzessionsabgaben nicht ein Mindestgewinn in Höhe von 1,5% des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres v0erbleibt.

 

Nach unserem Dafürhalten handelt es sich bei den Stadtwerken Neustadt in Holstein (SWNH) um einen Verbundbetrieb im Sinne der Ziffer IV des BMF-Schreibens vom 09.02.1998 (BStBl. I S. 209). Danach ist bei der Berechnung des Mindestgewinns auf den gesamten Verbundbetrieb abzustellen und nicht eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Sparte (z.B. Wasser oder Wärmeversorgung) vorzunehmen. Wenn dies auf die SWNH angewandt wird, wird der Mindestgewinn für die steuerrechtliche Anerkennung der Konzessionsabgabe erreicht. Lediglich im Jahr 2008 wurde dieser nicht erreicht.

 

2) Preisrechtliche Anerkennung

 

Die KAV 1992 regelt anders als noch die KAE 1941 nicht mehr die Vereinbarung von Konzessionsabgaben für die Versorgung mit Wasser. Mit Einführung der KAV wurden die Rahmenbedingungen für Konzessionsabgaben basierend auf den Ermächtigungsgrundlagen in § 7 Abs. 1 und § 12 EnWG 1935 nur für Strom und Gas 1935 neu geregelt. Diese Vorschriften bezogen sich nur auf Strom und Gas als Energieträger, womit sie keine Ermächtigungsgrundlage für Wasser oder Fernwärme sein konnten. Für die Wasserwirtschaft werden Konzessionsabgaben weiterhin auf Grundlage der KAE 1941 einschließlich ihrer Ausführungsanordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen gezahlt. Damit sind die Konzessionsabgaben für Wasser weiterhin prozentual an den Roheinnahmen der Versorgungsunternehmen gekoppelt (vgl. Theobald/Templin, in: Danner/Theobald, Energierecht, § 1 Rn. 80 f.).

 

Sofern die Konzessionsabgabe die Höchstsätze der preisrechtlichen Anerkennung nach den Vorschriften zu diesen Höchstsätzen (KAE vom 04.03.1941) nicht erreicht werden, dürfen diese nicht an die Gemeinde ausgezahlt werden. Bei den preisrechtlichen Regularien ist eine Betrachtung des gesamten Verbundbetriebes nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine getrennte Betrachtung für die einzelnen Versorgungssparten.

 

Herr Kasten fragt nach, warum die Kosten für Altersvorsorge höher (60T€) sind als der Aufwand für Personalkosten (40T€) gegenüber dem Plan.

Protokollnotiz:

Die Planung der Position soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung für den Plan 2016 basiert auf den Zahlen der Jahre 2014 und 2015 unter Berücksichtigung der bekannten personellen Veränderungen.

Die Position enthält u.a. die Kostenart Zuweisungen zur VBL". In den Jahren 2013 bis 2015 hat die VBL Sanierungsgelder zurückgezahlt. Im Jahr 2015 handelte es sich um einen Betrag in Höhe von 42 TEUR. In 2016 gab es keine Rückzahlung von Sanierungsgeldern.             

 

Herr Kasten findet die Ausgaben für Rechts- und Beratungsaufwand zu hoch, Er fragt nach, ob diese in den letzten Jahren auch so hoch waren. Es wird ein Termin zu dieser Frage mit der Werkleiterin vereinbart.

Protokollnotiz:

Lediglich im Jahr 2012 waren die Rechts- und Beratungskosten höher als in 2016. Letztes Jahr gab es mehrere Sondereffekte. Wenn diese rausgerechnet werden, betragen die Rechts- und Beratungskosten lediglich 12% des Gesamtumsatzes.

 

 

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Beschluss:  

1. Die Bilanzsumme der Stadtwerke zum 31.12.2016 wird in Aktiva und Passiva auf

56.723.124,06 EURO festgestellt.

 

2. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im Ertrag auf 26.063.102,20 EURO, im Aufwand auf 25.643.984,91 EURO und damit ein Gewinn von 419.117,29 EURO festgestellt.

 

3. Der Jahresgewinn von 419.117,29 EURO wird an die Stadt Neustadt in Holstein ausgezahlt. Die Auszahlung an die Stadt erfolgt am 15.08.2017.

 

4. Die BIS wird von der zum 31.12.2016 bestehenden Verbindlichkeit in Höhe von 62.532, 95 EURO gegenüber der SWNH befreit und wird erfolgsneutral als Einzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB bei der BIS verbucht.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Frau Litzka verlässt den Raum.

 

Stadtwerkeausschussvorsitzender Herr Struck lässt über die Nr. 5 des Beschlussvorschlages abstimmen:

5. Der Werkleitung wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Frau Litzka betritt den Raum.

 

 

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