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Auszug - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 21.06.2017  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

 

Herr Holtfester gibt die in nichtöffentlicher Sitzung vom 21.06.2017 gefassten Beschlüsse bekannt.

 

Herr Kasten fragt nach der Höhe der Grundschuldbestellung in dem Verkaufsfall Haus der Manufakturen. Warum wurde in diesem Fall der Bestellung einer Grundschuld in Höhe des Kaufpreises zugestimmt. Üblicherweise soll bei Erbbaurechten nur in Höhe von 80 % zugestimmt werden.

 

Frau Dr. Batscheider erklärt, dass die Verwaltung hierzu eine Protokollnotiz verfassen werde.

 

Protokollnotiz:

Hinsichtlich der mit der Vergabe des Erbbaurechts in Zusammenhang stehenden Belastung in Höhe von 3 Mio. € hatte die finanzierende Bank erklärt, dass die Grundschuld in Höhe von 2 Mio. € der Besicherung zweier Darlehen dient. Die VR Bank erklärte weiterhin, dass die auf diese Darlehen zu leistenden Tilgungen nicht erneut als Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Darlehen nunmehr geringer valutieren. Über den Umgang mit dem Verkaufserlös müsste die VR Bank nachdenken. Sollte es zu weiteren Verkäufen im Haus der Manufakturen kommen, muss die Stadt darüber nachdenken, ob nicht vor Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung, eine Teillöschung der unseren Rechten (Erbbauzins, Vorkaufsrecht) vorgehenden Grundschulden erforderlich ist. Die Investitionen sollen gerade erst in dem verkauften Gebäudeteil erfolgen, daher konnte in diesem Fall hiervon abgesehen werden. Belastungsgenehmigung, Vorkaufsrechtsverzichtserklärung und sanierungsrechtliche Zustimmungserklärung sind bereits erteilt.

 

 

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