Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Vowe erinnert daran, dass die Verwaltung die Fraktionen zur Äußerung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes aufgefordert hat. Herr Rieger erklärt, dass er für den 18.05.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB terminiert habe, danach werde er die frühzeitige TöB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchführen und danach im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses für alle bis dahin seitens der Öffentlichkeit, der TöB und der Fraktionen eingegangenen Stellungnahmen einen Abwägungsvorschlag erstellen. Herr Vowe fordert, dass nur ein mit den politischen Gremien abgestimmter Entwurf in die Öf-fentlichkeit gegeben und an die TöB gesandt werden solle. Herr Kasten ergänzt, dass die Stellungnahmen der Fraktionen, um die der Bau- und Planungs-ausschuss gebeten habe, zunächst in diesem Ausschuss beraten werden müssten. Frau Weise und Herr Rieger erklären, dass in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch keine konkreten Inhalte vorgestellt werden müssten, sondern dass es darum gehe, die Öffent-lichkeit „möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung […] zu unter-richten“ (§ 3 Abs. 1 BauGB). Herr Weber ist wie Herr Vowe und Herr Kasten der Auffassung, dass die Stellungnahmen der Fraktionen zunächst im Bau- und Planungsausschuss beraten werden müssen, bevor die früh-zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Diese Auffassung findet die allgemeine Zustimmung des Ausschusses.
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