Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Ein Gast erkundigt sich nach dem Sachstand der Bauleitplanung- bezüglich des MHKW. Herr Morgenroth ergänzt, dass die Stadt nicht „Steigbügelhalter für den ZVO sein solle und er hoffe, dass eine weitere Betriebsgenehmigung nicht erteilt werde. Herr Kasten stellt die Frage, ob die Stadt verpflichtet sein könne einen B-Plan aufzustellen, ob-wohl der „Ursprungs B-Plan“ gerichtlich verworfen wurde. Frau Weise antwortet, dass keine Verpflichtung besteht einen neuen B-Plan aufzustellen. Es gebe aber Regelungsbedarf im Bereich des Einzelhandels. Herr Dr. Dalke wünscht sich, dass verwaltungsseitig dargelegt wird, was § 34 BauGB für das MHKW bedeuten kann. Er regt hierfür eine gemeinsame Sitzung der zuständigen Ausschüsse an.
Nachdem keine weiteren Anfragen geäußert werden, bedankt sich Herr Hamer für die Mitarbeit und schließt die Sitzung.
Datum
Vorsitzende/rProtokollführer
Versandt am
* Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, ist die Protokollführung ermächtigt, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien bei den Tagesord-nungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, Bericht der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers, Bericht der/des Vorsitzenden, Bericht der Verwal-tung, Anfragen und Verschiedenes bzw. Tagesordnungspunkte ohne Beschlussfassung sofern erforderlich in Unterpunkte zu gliedern.
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