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Auszug - Bebauungsplan Nr. 79 (beiderseits der Eutiner Straße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1706/17 Bebauungsplan Nr. 79 (beiderseits der Eutiner Straße),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Frau Weise erläutert den Bebauungsplan anhand der Planzeichnung. Im Geltungsbereich des B-Planes war früher eine Spielhalle geplant, die durch eine Veränderungssperre verhindert werden sollte. Die im Gebiet liegende Grünfläche ist der letzte Rest einer ehemaligen Niederung. Von den Grundstückseigentümern kommen Anfragen, nach hinten weitere Bebauungsmöglichkeiten nutzen zu wollen. Insofern sei es wichtig, eine klare rückwärtige Baugrenze zu definieren. In der frühzeitigen Bürgerbeteiligung kam der Hinweis, auch an der Straße Zuckerdamm Baugrenzen zu definieren. Entlang der Eutiner Straße sollten sich die Baugrenzen an der vorhandenen Bebauung orientieren. Schallschutz soll je nach Lärmpegelbereich festgesetzt werden. Die First- und Traufhöhen sollen sich ebenfalls am Bestand orientieren. Der Planungs- und Bauausschuss hatte in seiner Sitzung beschlossen, die Baugrenze auf die Vordergrenze der vorhandenen Bebauung zu verschieben. Weiterhin wird vorgeschlagen, ein Wegerecht zugunsten des Busunternehmens Möller einzutragen und das Baufeld dafür zu teilen. Der Geltungsbereich sollte so erweitert werden, dass bei 3 Grundstücken eine zweite Baureihe ermöglicht wird. Auch sollte die Straße Alter Lübecker Landweg planerisch auf die Bebauung der Privatgrundstücke vorbereitet werden. Festsetzungen über ausgeschlossene Nutzungen im Mischgebiet dienen dem Schutz des Gewerbes im Innenstadtbereich. Arztpraxen sollen aber zulässig bleiben.

Frau Weise verliest den erweiterten Beschlussvorschlag.

 

 

 

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Beschluss:  

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet „beiderseits der Eutiner Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

Arztpraxen sollen künftig zulässig sein. Es soll geprüft werden, ob eine direkte Zufahrt des Busunternehmens Möller zu L 309 möglich ist (um die Straßen Reiferbahn und Priesterkoppel zu entlasten). Die vordere Baugrenze nordwestlich der Eutiner Straße soll auf die vorhandene Bauflucht zurückgenommen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll um die Fläche zwischen Alter Lübecker Landweg, Eutiner Straße und Am Lienaupark erweitert werden.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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