Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Die Vorsitzende stellt fest, dass keine Einwände erhoben werden. Herr Greve bittet, die auf Seite 4 zu TOP 4.4 aufgeführte 11/12-Regelung näher zu erläutern. Es wird erklärt, dass die Erläuterung als Protokollnotiz im Rahmen der Niederschrift für die heutige Sitzung erfolgt.
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C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Protokollnotiz: Nach Rücksprache mit dem Kreis Steinburg haben dort die Bediensteten die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von zusätzlich 20 Urlaubstagen (Sonderurlaub) zu stellen. Bedingt durch den einmonatigen Fortfall der Arbeitsleistung wird die für die Entgeltberechnung maßgebende regelmäßige Arbeitsleistung auf 11/12 der jeweils vereinbarten Arbeitszeit festgesetzt. Die/der Beschäftigte erhält, bedingt durch den einmonatigen Fortfall der Arbeitsleistung während der Schulferien, 11/12 des – bei der jeweils vereinbarten Arbeitszeit – zustehenden Entgeltes. Dies wird das ganze Jahr durchgehend – also auch während des einmonatigen Sonderurlaubs – gezahlt. Damit verbunden ist auch eine Reduzierung der Beitragszahlungen an die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie eine Reduzierung des Krankengeldes bei längerer Krankheitszeit. Gleichzeitig vermindert sich der Urlaubsanspruch nach TVöD bedingt durch den einmonatigen Sonderurlaub jährlich um 11/12. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sonderurlaubs wird dort nur von sehr wenigen Bediensteten wahrgenommen.
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