Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Schulz-Rusnak referiert anhand einer Präsentation die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung, die redaktionell noch nicht abschließend bearbeitet ist und deshalb den Ausschussmitgliedern noch nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Frau Schulz-Rusnak erläutert weiter die Abfolge der FFH-Lebensraumtypen und beschreibt die geplante ganzjährige Nutzung des Wohnmobilplatzes mit 49 Stellplätzen. Der Platz soll befestigt und mit einer Schutzpflanzung umgeben werden. Für das Bodengutachten wurden 14 Bohrungen bis in 6 m Tiefe durchgeführt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Torfschichten nicht tragfähig sind, so dass für die notwendige Tragfähigkeit ein Bodenaustausch oder eine Pfahlgründung (teilvermörtelte Stopfsäulen mit Geogitter) erforderlich ist. Die zu erwartenden zusätzlichen Gäste führen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen. Eine Anlage des Wohnmobilplatzes auf dem derzeitigen Höhenniveau wäre eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes, da hierdurch eine Wiederherstellung der Lagune verhindert würde. Der künftige Wohnmobilplatz müsse deshalb ein Höhenniveau von ca. 1,20 m bis 1,50 m über dem derzeitigen Gelände aufweisen. Diese Erhöhung beeinträchtigt zwar das Landschaftsbild, nicht aber die Erhaltungsziele, die für das FFH-Gebiet gelten. Herr Heckel wirft die Frage auf was passiere, wenn Diesel oder Motoröl auf dem Wohnmobilplatz austreten. Dadurch werde das FFH-Gebiet mit Sicherheit beeinträchtigt. Herr Dr. Pasenau vertritt die Auffassung, dass der Wohnmobilplatz in Verbindung mit dem FFH-Gebiet zu sehen ist und deshalb der Text der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen sollte. Die Frage von Herrn Pohl, ob es nicht ausreichend ist für den Wohnmobilplatz das Höhenniveau des gegenüber liegenden Parkplatzes einzuhalten, wird von Frau Schulz-Rusnak mit dem Hinweis auf die Wiedervernässung der Lagune verneint. Herr Reichert möchte wissen, ob das hydrogeologische Gutachten überhaupt noch gebraucht wird. Herr Holtfester antwortet, dass man das Bodengutachten für den Wohnmobilplatz nicht mit dem hydrogeologischen Gutachten für das FFH-Gebiet verwechseln dürfe.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird zur Kenntnis genommen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 1
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