Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Schulz-Rusnak erläutert mittels einer Präsentation die von den Trägern öffentlicher Belange (zur 29. Änderung des F-Planes, hier TOP 10) und zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 eingegangenen Anregungen und Bedenken und die von ihr formulierten Abwägungsvorschläge. Protokollnotiz: Die Höhe der Werbeanlagen soll auf maximal 9 m begrenzt werden. Herr Hamer verliest den geänderten Beschluss, der im Planungs- und Bauausschuss am 26.01. gefasst wurde.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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