Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Schulz-Rusnak erläutert anhand einer Präsentation die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Entwurfsstand 01.03.2017, der redaktionell noch nicht abschließend fertig bearbeitet ist und deshalb den Ausschussbitgliedern noch nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Frau Schulz-Rusnak erläutert weiter, dass der geplante Wohnmobilplatz 49 Stellplätze auf einer Fläche von 900 qm vorsehe. Er solle ganzjährig genutzt werden, befestigt und von einer Schutzpflanzung umgeben sein. Für das Bodengutachten wurden 14 Bohrungen bis in 6 m Tiefe durchgeführt. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass der vorhandene Torf nicht tragfähig ist, so dass für die Befestigung ein Bodenaustausch oder eine Pfahlgründung erforderlich sei. Die ca. 1,8 % zu erwartenden zusätzlichen Personen führen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps. Eine Anlage des Wohnmobilplatzes auf jetzigem Höhenniveau wäre eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes, da kein Wasseranstau möglich wäre. Um diesen im Managementplan vorgesehenen Wasseranstau zu ermöglichen, müsse der künftige Wohnmobilplatz um ca. 1,2 bis 1,5 m aufgeschüttet werden. Diese Erhöhung beeinträchtige zwar das Landschaftsbild, aber nicht die FFH-Ziele.
Herr Dr. Dalke fragt nach, ob also dann, wenn die Lagune nicht geschaffen werde, der Wohnmobilplatz errichtet werden könne?
Frau Schulz-Rusnak antwortet, dass der Managementplan aber das Ziel habe, den Lebensraumtyp „Lagune“ zu schaffen. Herr Dr. Dalke empfiehlt, politisch alles zu tun, um die Lagune zu verhindern.
Herr Dr. Böckenhauer fragt, ob die Erhöhung des künftigen Wohnmobilplatzes für das Landschaftsbild verträglich sei. Frau Schulz-Rusnak antwortet, dass eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes schwer zu messen sei, hierauf müsse im Umweltbericht eingegangen werden.
Frau Weise weist darauf hin, dass in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung genau noch bauliche Anlagen, wozu auch eine Aufschüttung und ein Zaun gehören, erst nach Rechtskraft des B-Planes zulässig sein würden.
Herr Andreas Hansen weist darauf hin, dass private Flächen nicht einfach vernässt werden dürfen.
Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen, wobei das Wort „zustimmend“ gestrichen werden soll.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
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