Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet anhand der Vorlage. Sie erläutert, weshalb die Personalaufstockungen bei den Eigenbetrieben der Stadt notwendig sind.
Zudem erläutert sie, weshalb eine Stundenaufstockung im Umfang von rund 118 Stunden wöchentlich in der Stadtverwaltung notwendig ist.
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Jahr 2017 den Stellenplan der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein mit der Einschränkung, dass die Stelle Nr. 3, Gleichstellungsbeauftragte, erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zur Verfügung steht. Ansonsten erfährt die Stelle keine Anpassung und es verleibt bei dem bisherigen Stellenanteil von 0,36 Stellen und somit bei 14 Wochenstunden.“
Diskussion: Herr Kasten ist der Auffassung, dass Personal ein zweischneidiges Schwert sei. Einerseits benötige die Stadt es für die Erfüllung ihrer Aufgaben, andererseits koste es Geld. Nach ausführlicher Diskussion innerhalb der Gremien, sei die Selbstverwaltung zu der Auffassung gelangt, dass die Personalaufstockungen zwingend erforderlich seien. Er macht deutlich, dass der Kostenblock bereits die 10 Mio. €-Marke geknackt habe, was in seinen Augen nicht unerheblich sei. Die CDU-Fraktion halte dies jedoch für vertretbar und werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Herr Reichert macht deutlich, dass Herr Schumacher aufgrund seiner Verbundenheit mit dem Amt 2 bestätigen könne, dass die Personalerweiterung notwendig ist. Die BGN werde dem Stellenplan daher ebenfalls zustimmen.
Herr Greve erklärt, dass sich die SPD-Fraktion den vorherigen Ausführungen mit Freude anschließe.
Herr Dr. Böckenhauer spricht im Namen der Fraktion der Grünen seine Zustimmung aus.
Bürgervorsteher Sela lässt über den Beschlussvorschlag inklusive des von der Bürgermeisterin vorgetragenen Zusatzes abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Jahr 2017
a) die Stellenübersicht der Stadtwerke Neustadt in Holstein,
b) die Stellenübersicht des Tourismus-Service der Stadt Neustadt in Holstein,
c) den Stellenplan der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Jahr 2017 den Stellenplan der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein mit der Einschränkung, dass die Stelle Nr. 3, Gleichstellungsbeauftragte, erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zur Verfügung steht. Ansonsten erfährt die Stelle keine Anpassung und es verleibt bei dem bisherigen Stellenanteil von 0,36 Stellen und somit bei 14 Wochenstunden.“
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
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