Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.
Diskussion: Herr Heckel weist darauf hin, dass im Bau- und Planungsausschuss in der Begründung auf der Seite 12, beim Punkt 3.5.1 eine Änderung beschlossen wurde. Er ist verwundert, weshalb die Änderung noch nicht in die Vorlage eingearbeitet wurde.
Herr Dr. Böckenhauer ist der Meinung, dass die Stadtverordnetenversammlung in dieser Form nicht beschließen könne. Der Beschluss des Bau- und Planungsausschusses fehle im Beschlussvorschlag.
Frau Weise erklärt, dass Änderungen immer erst dann in die B-Planentwürfe eingearbeitet würden, wenn sie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden sind. Außerdem wäre der Versand einer geänderten Vorlage nicht möglich gewesen, da der Bau- und Planungsausschuss innerhalb der Versandfrist für die Stadtverordnetenversammlung getagt habe. Dies heiße aber nicht, dass die Änderungswünsche des Bau- und Planungsausschusses nicht entsprechend berücksichtigt werden, es sei hier nur zu Überschneidungen gekommen.
Es entsteht eine Diskussion darüber, wie die Stadtverordnetenversammlung weiter vorgehen solle und der Wille des Bau- und Planungsausschusses entsprechend im Beschluss berücksichtigt werden könne. Herr Dr. Böckenhauer ergänzt, dass es auf der Seite 12, bei dem Punkt 3.5.1 Abs. 2 nicht B‑Plan 83 sondern 85 heißen müsse.
Bürgervorsteher Sela macht deutlich, dass die Stadtverordnetenversammlung eindeutigere Beschlussvorlagen für ihre Arbeit benötige. Es müsse zukünftig der Beschluss des Bau- und Planungsausschusses in die Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung eingearbeitet werden.
Frau Weise erklärt nochmals, dass der Versand der Unterlagen für die Stadtverordnetenversammlung vor der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses stattgefunden habe und eine Einarbeitung der Änderungen immer erst nach dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung erfolge. Daher gehen mögliche Änderungsvorschläge des Bau- und Planungsausschusses oder anderer Gremien stets aus der Beratungsfolge hervor. Sie macht deutlich, dass es sich bei den von Herrn Heckel vorgetragenen Änderungen um einen Hinweis zum Protokoll handele, welcher vom Bauamt selbstverständlich aufgenommen wurde. Die Begründung werde vor der Ausfertigung des Planes entsprechend geändert.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider erläutert, dass es sich bei den Vorlagen um Dokumente handele, welche unverändert durch alle damit befassten Gremien laufen. Um als Stadtverordneter die Voten der Gremien nachvollziehen zu können, werden die Beratungsfolgen entsprechend mitgeliefert. Das Problem sei hier gewesen, dass der Bau- und Planungsausschuss unmittelbar vor der Stadtverordnetenversammlung getagt habe und eine entsprechende Anpassung der Beratungsfolge somit nicht möglich gewesen sei. Sie schlägt daher vor, dass die Stadtverordnetenversammlung der Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses folgen möge.
Herr Greve macht darauf aufmerksam, dass letztendlich die Zeichnung maßgeblich sei.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 85 sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher erübrigt sich eine Abwägung. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird wie im Bau- und Planungsausschuss beschlossen gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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