Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Weise erläutert die Vorlage. Die Änderungen des Bebauungsplanes haben erneut öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen und Anregungen eingegangen. Grund der erneuten Auslegung war der Wegfall des Pylons.
Herr Vowe erkundigt sich, ob der Pylon entfällt. Frau Weise erläutert, dass dieser entfällt und durch drei Standorte für Werbeschilder ersetzt wird.
Herr Heckel stellt den Antrag, dass in der Begründung auf Seite 12 unter „3.5.1 Erschließung“ das Wort „derzeitig“ entfällt, da es überflüssig ist.
9 dafür, 0 enthalten, 0 dagegen – einstimmig angenommen.
Herr Dr. Böckenhauer möchte wissen, wo die neuen Werbeträger im Bebauungsplan vorgesehen sind. Frau Weise zeigt die Standorte auf dem Bebauungsplan.
Herr Weber verliest den Beschlussvorschlag.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 85 sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher erübrigt sich eine Abwägung. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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