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Auszug - Geschwindigkeitsmessung im örtlichen Straßenverkehr; Antrag der CDU-Fraktion  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1598/16 Geschwindigkeitsmessung im örtlichen Straßenverkehr; Antrag der CDU-Fraktion
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Herr Holtfester erläutert den Antrag der CDU-Fraktion, wonach die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob die Stadt Neustadt in Holstein ermächtigt werden kann, Geschwindigkeitsmessungen im örtlichen Straßenverkehr durchzuführen. Falls diese Prüfung ein positives Ergebnis haben sollte, wird die Verwaltung mit der Ermittlung der Anschaffungs-, Personal- und Betriebskosten beauftragt und soll dem Ausschuss zu berichten.

Herr Holtfester ergänzt, dass insbesondere auf der Strecke zwischen Neustadt und Rettin zu schnell gefahren werde.

Herr Heckel bekräftigt, dass auch auf der Straße Am Rosengarten auf Höhe des Marienhofs oftmals zu schnell gefahren werde.

Herr Raloff erklärt, dass nach bestehender Rechtslage die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte ist. Die Stadt Norderstedt führt die Überwachung im Rahmen einer 5-jährigen Testphase durch. Mit 77.000 Einwohnern hat Norderstedt die Größe der kreisfreien Städte Neumünster und Flensburg. Der Abschluss des Vertrages zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen mit dem Kreis Segeberg erfolgte mit Zustimmung des Landes. Anträge von Kommunen im Kreis Ostholstein wurden von der Verkehrsaufsicht des Kreises bislang immer abgelehnt. Überwachung erfolgt in Ostholstein durch den Kreis in Zusammenarbeit mit der Polizei, die auch die Messorte vorschlägt. Ziel der Messungen ist es, massive Verstöße oberhalb der Verwarnschwelle zu ahnden und an Unfallschwerpunkten die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese beiden Kriterien greifen in Neustadts Wohngebieten nicht. Oft fahren hier insbesondere die Anwohner zu schnell. Häufig sind auch die örtlichen Verhältnisse durch parkende Autos und Straßenverläufe nicht ausreichend, um Messungen vornehmen zu können.  Es wird vorgeschlagen, zur nächsten Sitzung kritische Punkte zu benennen und die Verwaltung zu beauftragen den Kreis zu bitten, dort Kontrollen durchzuführen.

Herr Heckel spricht sich dafür aus, die Daten der Geschwindigkeitsanzeigen auszuwerten, um Rückschlüsse auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ziehen zu können.

Herr Holtfester wirbt dafür, über den Antrag seiner Fraktion im Wortlaut abstimmen zu lassen.

 

 

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Beschluss:  

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt Neustadt in Holstein ermächtigt werden kann, Geschwindigkeitsmessungen im örtlichen Straßenverkehr durchzuführen.

Falls diese Prüfung ein positives Ergebnis haben sollte, wird die Verwaltung mit der Ermittlung der Anschaffungs-, Personal- und Betriebskosten beauftragt und dem Ausschuss zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

 

 

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