Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Verlängerung der Promenade Pelzerhaken und Ausbau des Wanderweges am Holm bis zum Taschenwald  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Zunächst wurde das angedachte Vorhaben der barrierefreien Verlängerung der Promenade nach Westen um ca. 240 m bis zum Eschenweg erläutert. Die Initiative hierzu geht vom Kinder-zentrum Pelzerhaken aus. Ausgeführt werden soll die Verlängerung der Promenade als aufge-ständerter Steg mit den gleichen Materialien wie der instandgesetzte Dünensteg.

Die UNB erklärt, dass der Bereich in dem die Verlängerung der Promenade angedacht wird, aus naturschutzfachlicher Sicht als noch halbwegs naturnaher unberührter Bereich zu bezeichnen ist.

Für die Umsetzung einer Planung ist eine Befreiung vom Biotopschutz einzuholen, da es sich weitgehend um gesetzlich geschützte Biotope wie Strandwälle, alle Dünenstadien und Steilküste handele. Um eine solche Befreiung zu erhalten, müsse das überwiegende, öffentliche Interesse dargelegt und begründet werden. Im Rahmen etwa eines landespflegerischen Begleitplanes müssen auch Alternativen zu einem barrierefreien Dünensteg wie eine Rampe, ein Fahrstuhl oder ein Schrägaufzug untersucht und geprüft werden. Um einen gleichartigen Ausgleich für die Inanspruchnahme von Düne und Strandwall zu gewährleisten, kann es erforderlich werden Ersatzstandorte für diese Lebensraumtypen auszuweisen. Insgesamt stehe die UNB dem vorgestellten Projekt sehr kritisch gegenüber.

Bei der anschließenden Begehung des „Trampelpfades“ zwischen dem Geschützten Land-schaftsbestandteil „Am Holm“ und dem Grenzbach zu Sierksdorf wird von Frau Bartsch darauf hingewiesen, dass auch bei wassergebundener Bauweise des geplanten Rad- und Wanderwe-ges eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist, da die geplante Wegetrasse vollständig im FFH-Gebiet „Strandniederungen südlich Neustadt“ liegt.

Im Bereich des Röhrichtbestandes müsste der Wanderweg aufgeständert werden, um ihn ganz-jährig nutzen zu können.

 

 

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