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Auszug - Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1515/16 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Bericht:

Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Frau Dr. Batscheider merkt an, dass bei der Nr. 4 des Beschlussvorschlages –entgegen der Diskussion im AfgA- die Mehrkosten für den städtischen Anteil an der Mittagsverpflegung in Höhe von 5.000 € bereits im Gesamtbetrag enthalten seien. Herr Kasten bittet darum, den Beschlussvorschlag entsprechend anzupassen.

Es wird kurz thematisiert, dass die Anpassung der KiTa-Gebühren notwendig gewesen sei. Es wurde hier ein für alle Beteiligten zufriedenstellender  Beschlussvorschlag durch die Arbeitsgruppe bestehend aus Verwaltung, Selbstverwaltung, KiTa-Leitungen und -Mitarbeiterinnen und Elternvertretungen einvernehmlich erarbeitet.

 

 

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Beschluss:  

 

  1. In den städtischen Kindertagesstätten wird für alle Kinder, die 6 oder mehr Stunden in der Kita betreut werden, ein verpflichtendes Mittagessen eingeführt.

 

  1. Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2016 gem. Anlage 1 geändert.

 

  1. Die anteiligen Mehrkosten für Personal für ein erweitertes Mittagessen-Angebot für die Monate August bis Dezember in Höhe von 27.167 € (städtischer Anteil 24.017 € und Elternanteil 3.150 €) werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.

 

  1. Die Mehrkosten für den städtischen Anteil an der Mittagsverpflegung von August bis Dezember in Höhe 5.000 € sind hierin enthalten und werden im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

  1. Für die Beschaffung von zusätzlichem Mobiliar werden 10.000 € zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

Der Arbeitskreis soll zukünftig jährlich einen Vorschlag zur Gebührenanpassung erarbeiten. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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