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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1512/16 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet anhand der Vorlage

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Kasten fragt, ob die 200.000 € Mehrkosten für den Ausbau der Straße Am Holm umlagefähig seien. Bürgermeisterin Dr. Batscheider verneint dies.

 

Die Frage von Herrn Kasten, ob die AfgA-Beschlüsse „Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz““ sowie „Erweiterung der Angebote der Offenen Ganztagsschule am Küstengymnasium“ bereits im Nachtrag berücksichtigt wurden, wird verneint. Frau Becker Barbarello stellt dar, dass der  1. Nachtrag vornehmlich die finanziellen Auswirkungen des Projekts „Kieler Modell“ enthalte. Sie kündigt einen 2. Nachtragshaushalt an, der die finanziellen Mehraufwendungen für die vom AfgA beschlossenen zusätzlichen Angebote enthalten werde. Dieser  werde in etwa zum Schuljahresbeginn beraten werden.

 

Herr Kasten fragt, ob die entstandenen Mehrkosten für die Sanierung des Rathauses beziffert werden können und sich im Nachtrag wiederfinden. Frau Weise erläutert, dass sich die Mehrkosten derzeit noch nicht beziffern lassen und sie daher auch noch nicht im Nachtrag auftauchen. Um die für die Mehrkosten beziffern zu können, müsse zunächst mit dem Ministerium abgeklärt werden, welche davon förderfähig (Städtebauförderprogramm) seien. Die endgültigen Zahlen können daher erst für den Haushalt 2017 vorgelegt werden. Herr Kasten ist der Auffassung, dass die Mehrkosten bereits jetzt benannt werden müssten. Er fordert einen entsprechenden Bericht hierüber. Frau Dr. Batscheider erklärt, dass sie in der letzten Sitzung des Hauptausschusses über den Stand der Sanierung berichtet habe. Die genaue Summe der Mehrkosten sei noch nicht bekannt. Sie werde jedoch berichten, sobald es einen neuen Kenntnisstand gebe.  Herr Kasten zieht einen Vergleich zur Sanierung des Bürgermeisterzimmers. Er betont, dass Mehrkosten durch den Hauptausschuss zu genehmigen seien. Bürgermeisterin Dr. Batscheider stellt klar, dass die Kosten derzeit aus Bauunterhaltungsmitteln bezahlt werden. Herr Vowe gibt zu bedenken, dass die Gefahr bestehe, dass die hierfür eingesetzten Bauunterhaltungsmittel dann an einer anderen Stelle fehlen werden.

Bürgermeisterin Dr. Batscheider sagt einen Bericht über die bis jetzt bezifferbaren Mehrkosten und deren mögliche Deckung durch Bauunterhaltungsmittel in der kommenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zu.

 

Herr Kasten stellt fest, dass sich die Gewerbesteuereinnahmen sehr positiv entwickelt haben. Er hinterfragt, weshalb das Defizit nicht noch weiter reduziert wurde. Frau Becker Barbarello erläutert, dass es sich hier um einen 1. Nachtrag handelt, welcher sich vor allem auf den Neubau des Kieler Modells konzentriere. Eine weitere Anpassung des Defizits erfolge im 2. Nachtrag.

 

 

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Beschluss:  

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahme

579.900 €

0 €

28.564.400 €

29.144.300 €

 

die Ausgabe

248.900 €

0 €

28.989.500 €

29.238.400 €

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen und Ausgaben

2.903.100 €

0 €

5.729.000 €

8.632.100 €

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

von bisher

 

 

4.291.700 €

 

 

auf

 

 

6.070.900 €

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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