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Auszug - Information über den vorliegenden Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"; Vortrag von Frau Martens-Howe und Herrn Detlefsen vom LLUR  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

Herr Detlefsen stellt Frau Martens-Howe und sich selbst vor, benennt eine Internetadresse für weitere Informationen zum FFH-Gebiet und bittet die Anwesenden sich zusätzlich in die Anwesenheitsliste des LLUR einzutragen. Frau Martens-Howe und Herr Detlefsen stellen den Managementplan mit Hilfe einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift beigefügt. Das Land beabsichtigt, alle Managementpläne bis Ende 2017 fertig zu stellen. Der Managementplan für die Rettiner Wiesen ist, nach Aussage von Herrn Detlefsen, nicht statisch sondern kann angepasst werden. Für die meisten Lebensraumtypen (LRT) im Gebiet ist der Erhaltungszustand C kartiert worden, da Beeinträchtigungen eine bessere Einstufung verhindern.

Auf die Frage von Herrn Sela, wer die Bewertung der Lebensraumtypen vorgenommen habe, antwortet Herr Detlefsen, dass die Kartierungen und die daraus abgeleitete Bewertung des Erhaltungszustandes von Biologen durchgeführt wurde.

Frau Martens-Howe ergänzt, dass landesweit alle 6 Jahre ein Monitoring aller FFH-Gebiete erfolge. Die Mitgliedsstaaten haben, den Erhaltungszustand der gemeldeten Gebiete betreffend, eine Berichtspflicht gegenüber der EU. Hierbei gehe es insbesondere um Erhalt und Verbesserung der biologischen Vielfalt.

Herr Detlefsen führt weiter aus, dass im Managementplan als eine Maßnahme Bewirtschaftungspläne vorgeschlagen werden, die von privaten Eigentümern nicht umgesetzt werden müssen. Die Erarbeitung eines Managementplanes (MP) beginnt mit der Bestandsaufnahme bzw. Kartierung, an die sich eine Bewertung/Analyse anschließt. Im Maßnahmenteil des MP werden schließlich Karten und umsetzungsorientierte Maßnahmenblätter erstellt. Bevor Maßnahmen umgesetzt werden können, sind oft weitere Gutachten erforderlich. Für das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ sind 3 große Teilflächen, den Gebietscharakter betreffend zu unterscheiden: die verschiedenen Dünentypen, die Grünlandbereiche sowie das bewaldete ehemalige Steilufer.

Herr Dr. Pasenau erklärt, dass die Umsetzung von Maßnahmen zu 80 % aus EU-Mitteln, beispielsweise aus dem Programm „Life +“ erfolge.

Frau Martens-Howe erläutert, dass naturräumlich betrachtet auch Flächen außerhalb des FFH-Gebietes zum prioritären Lebensraumtyp Lagune gehören. Alle niedrig liegenden Teile des sogenannten Schwemmlandkegels sind potenzielle Lagunenstandorte. Eine Lagune wird insbesondere durch Salzwassereinfluss geprägt. Beim 2014 durchgeführten GEO-Tag der Artenvielfalt habe man Salzwasser anzeigende Pflanzenarten vorgefunden.

Es schließt sich eine Diskussion über das Höhenniveau der Rettiner Wiesen im Bezug zur Ostsee an.

Herr Reichert vertritt die Auffassung, dass keine Lagune in den Rettiner Wiesen entstehen könne, wenn der tiefste Punkt dort + 0,50 m über NN liegt. In diesem Zusammenhang kritisiert er den schleppenden Fortgang bei der Beauftragung von Gutachten und FFH-Verträglichkeitsprüfung für den geplanten Wohnmobilplatz in Rettin.

Frau Martens-Howe antwortet, dass das LLUR ein hydrogeologisches Gutachten in Auftrag geben werde, um die Möglichkeit der Wiederherstellung einer Lagune zu prüfen. Da Lagunen auch EU-weit sehr selten sind, ist dieser Lebensraumtyp als prioritär bezeichnet worden.

Herr Pohl ist der Meinung, dass es sich um eine künstlich angelegte Lagune handeln müsse, da die Rettiner Wiesen über dem Niveau der Ostsee liegen.

Herr Detlefsen erklärt, dass die aus Naturschutzsicht wünschenswerten Maßnahmen, wie Verlagerung des Campingplatzes „An der Düne“ oder Abschaltung des Pumpwerkes in Rettin nicht einfach durchgeführt werden können. Es sei schon positiv zu beurteilen, wenn Maßnahmen in diese Richtung eingeleitet werden.

Herr Rukat erinnert daran, dass auch die angrenzenden niedrig liegenden Gebiete bei den Untersuchungen für das hydrogeologische Gutachten einzubeziehen sind.

Zum besseren Verständnis erläutert Frau Martens-Howe die Bedeutung der verschieden farbigen Linien. Die rote Linie umgrenzt den Geltungsbereich des FFH-Gebietes. Die gelb gestrichelte Linie stellt die zusätzlichen Flächen außerhalb des FFH-Gebietes dar, die im Rahmen des hydrogeologischen Gutachtens mit behandelt werden müssen. Für diesen erweiterten Bereich  sollte als Ausdruck besser der Begriff „Untersuchungsgebiet“ verwendet werden.

Herr Detlefsen ergänzt, dass man bezüglich der Wiederherstellbarkeit der Lagune das Gutachten nicht vorweg nehmen könne.

Frau Martens-Howe berichtet, dass insgesamt 65 Pflanzenarten der Roten Liste in den Rettiner Wiesen kartiert wurden. Die im MP vorgeschlagenen Handlungsoptionen werden in notwendige und weitergehende Maßnahmen unterschieden.

Herr Detlefsen betont, dass das Verschlechterungsverbot auch auf den privaten FFH-Flächen gilt.

Bezogen auf die Wiedervernässung der Rettiner Wiesen erläutert Frau Martens-Howe, dass der Einflussbereich der mit einer Stauvorrichtung versehenen Seitengräben mit beidseits ca. 50 m anzusetzen ist. Anhand des noch zu beauftragenden hydrogeologischen Gutachtens sollen auch die vorhandenen Entwässerungsverhältnisse, die durch die beiden Pumpwerke in Rettin und Pelzerhaken bestimmt werden, eingehend untersucht werden. Die bereits durch Ausgleichsmaßnahmen eingeleitete Vernässung der Wiesen soll durch das Verschließen weiterer Seitengräben fortgesetzt werden. Ziel der Maßnahme sei es, die inneren, öffentlichen Flächen vom Schöpfwerk abzuhängen.

Es schließt sich eine kurze Diskussion über die Gebietsbetreuung durch Mitglieder des BUND an.

Ergänzend trägt Frau Martens-Howe vor, dass der Bereich über dem ehemaligen U-Boot-Bunker einmal jährlich gemäht werden sollte, um den dort wachsenden Orchideenbestand zu fördern. Anhand weiterer Folien werden weitergehende und wünschenswerte Maßnahmen innerhalb des FFH-Gebietes erläutert. Abschließend wird von den Referenten darauf verwiesen, dass am 21. März eine weitere Veranstaltung zum Managementplan zur Information der Öffentlichkeit durchgeführt wird.

Nachdem keine weiteren Fragen von den Anwesenden geäußert werden, bedankt sich Herr Hamer bei den Referenten.

 

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