Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Raloff erläutert die Vorlage und ergänzt, dass nach Aussage des Landes Schleswig-Holstein im ersten Quartal weniger Zuweisungen an die Kreise und Städte erfolgen werden. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind zurzeit nur etwa zur Hälfte belegt.
Diskussion: Herr Weber findet lobende Worte bezüglich der positiven Unterbringungsbilanz. Frau Dr. Bat-scheider teilt zu dem Gebäude „Achterwiek 45“ mit, dass dies ohne Mietzins zur Verfügung ge-stellt würde; auch die Herrichtungskosten übernehme weitgehend der Bund. Herr Greve äußert Bedenken, was die Unterkunftsplanung für weitere Flüchtlinge ab 2017 und die Integration betrifft. Herr Struck regt an, dass der Kinderschutzbund Informationen über die Schul- bzw. Be-rufsbildung sowie Hobbies der zugewiesenen Flüchtlinge einholt, um diese frühzeitig in die Ge-sellschaft integrieren zu können. Auf Bitten von Herrn Schmidt geben die anwesenden Vertreter/-innen der Schulen einen Sachstandsbericht über die Integration und Beschulungsmöglichkeiten der schulpflichtigen Flüchtlingskinder. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Böckenhauer bezüglich der Modalitäten und Möglichkeiten des „Kieler Modells“ erläutert Frau Dr. Batscheider das von der Landesregierung entwickelte Modell, stellt dar, dass es sich um die beschleunigte Schaffung von Wohnraum nach den Standards des sozialen Wohnungsbaus handelt, der ganz oder teilweis als Flüchtlingsunterkunft genutzt, später aber auch anderweitig, z.B. als Seniorenwohnungen, für Mehrgenerationenwohnen oder als Mitarbeiterwohnungen vermietet werden kann. Die bereits bestehende Gebäudeplanung darf verwendet werden, ohne dass Architektenleistungen vergütet werden müssen. Sie entspricht den Energieeinsparvorgaben sowie den Förderrichtlinien und muss vom Bauherrn ledig-lich an das Grundstück und das städtebauliche Umfeld angepasst werden. Frau Weise zeigt den Anwesenden mög-liche Ausprägungen des Kieler Modells auf.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Der Sachstandsbericht zur Asylbewerberunterbringung wird zur Kenntnis genommen.
Die Vorsitzende schließt vorerst den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:15 Uhr zwecks nichtöffentlicher Beratungen. Die Öffentlichkeit verlässt den Sitzungssaal.
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