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Auszug - Sachstandsbericht Asylbewerberunterbringung  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 2
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1486/16 Sachstandsbericht Asylbewerberunterbringung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Bericht:

Herr Raloff erläutert die Vorlage und ergänzt, dass das Land Schleswig-Holstein die Erstaufnahmestätten vollständig mit Flüchtlingen besetzen möchte und im ersten Quartal weniger Zuweisungen an die Kreise und Städte erfolgen werden. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind zurzeit nur etwa zur Hälfte belegt.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Weber findet lobende Worte bezüglich der positiven Unterbringungsbilanz. Frau Dr. Batscheider teilt zu dem Gebäude „Achterwiek 45“ mit, dass dies ohne Mietzins zur Verfügung gestellt würde; auch die Herrichtungskosten übernehme weitgehend der Bund. Herr Greve äußert Bedenken, was die Unterkunftsplanung für weitere Flüchtlinge ab 2017 und die Integration betrifft. Herr Struck regt an, dass der Kinderschutzbund Informationen über die Schul- bzw. Berufsbildung sowie Hobbies der zugewiesenen Flüchtlinge einholt, um diese frühzeitig in die Gesellschaft integrieren zu können.  

Auf Bitten von Herrn Schmidt geben die anwesenden Vertreter/-innen der Schulen einen Sachstandsbericht über die Integration und Beschulungsmöglichkeiten der schulpflichtigen Flüchtlingskinder.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Böckenhauer bezüglich der Modalitäten und Möglichkeiten des „Kieler Modells“ erläutert Frau Dr. Batscheider das von der Landesregierung entwickelte Modell, stellt dar, dass es sich um die beschleunigte Schaffung von Wohnraum nach den Standards des sozialen Wohnungsbaus handelt, der ganz oder teilweise als Flüchtlingsunterkunft genutzt, später aber auch anderweitig, z.B. als Seniorenwohnungen, für Mehrgenerationenwohnen oder als Mitarbeiterwohnungen vermietet werden kann. Die bereits bestehende Gebäudeplanung  darf verwendet werden, ohne dass Architektenleistungen vergütet werden müssen. Sie entspricht den Energieeinsparvorgaben sowie den Förderrichtlinien und muss vom Bauherrn lediglich an das Grundstück und das städtebauliche Umfeld angepasst werden. Frau Weise zeigt den Anwesenden mögliche Ausprägungen des Kieler Modells auf.  

 

Der Vorsitzende schließt vorerst den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:15 Uhr zwecks nichtöffentlicher Beratungen. Die Öffentlichkeit verlässt den Sitzungssaal.

 

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Der Sachstandsbericht zur Asylbewerberunterbringung wird zur Kenntnis genommen. 

 

 

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