Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Diskussion: Es wird kurz thematisiert, wie die Summen bei der Haushaltsstelle 9100.8410 – Sonstige Finanzausgaben/ Verzugszinsen- zustande kommen. Frau Becker Barbarello erläutert, dass die Verzugszinsen für bereits abgerufene und nicht rechtzeitig verwendete Städtebaufördermittel anfallen. Das Abrufen der Städtebaufördermittel ausschließlichen im Bedarfsfalle sei nicht möglich. Erschwerend komme hinzu, dass die Städtebaufördermittel verfallen, wenn sie nicht pünktlich abgerufen werden.
Auf die Frage, wie hoch der zu zahlende Zinssatz hierfür sei, antwortet Frau Becker Barbarello, dass dieser derzeit bei ca. 4 % liege. Sie betont, dass die Verzugszinszahlungen aus dem Verwaltungshaushalt beglichen werden und die Städtebaufördersumme somit nicht um den Betrag der Zinszahlung reduziert werde.
Protokollnotiz: Seit Januar 2015 beträgt der Zinssatz 4,17 % .
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter 15.000 € aus der Jahresrechnung 2015 werden zur Kenntnis genommen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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