Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Planungsrechtliche Problematik von Ferienwohnungen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Frau Weise erinnert daran, dass der Ausschuss sich in seiner letzten Sitzung unter TOP 8 für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 ausgesprochen hat. Die Stadtverordnetenversammlung sei der Empfehlung nicht gefolgt, sondern habe den Aufstellungsbeschluss in den Ausschuss zurückverwiesen. Der Aufstellungsbeschluss sei jedoch nicht auf die heutige Tagesordnung genommen worden, da es keine neuen Erkenntnisse über die künftige Festsetzbarkeit von Ferienwohnungen gäbe.

 

Herr Buchwald erläutert die aktuelle planungsrechtliche Problematik hinsichtlich der Ferienwohnungen:

Ferienwohnungen gehören weder zu den „normalen“ Wohnungen, noch sind es „Betriebe des Beherbergungsgewerbes“. Nach aktueller Rechtsprechung sind sie  - abgesehen von einem „Sondergebiet Ferienwohnungen“ – in keinem der in der BauNVO genannten Baugebiete zulässig. Außerdem gelten sie als unverträglich mit „normalen“ Wohnungen. Daher sieht Herr Buchwald zurzeit keine Möglichkeit, den Bebauungsplan Nr. 19 so zu ändern, dass sowohl Ferienwohnungen als auch „normale“ Wohnungen zulässig sind. Es gäbe jedoch eine Bundesratsinitiative, die an einer Änderung des Bauplanungsrechts arbeite, um diesen Konflikt zu lösen.

Frau Weise berichtet, dass sich in der letzten Stadtverordnetenversammlung 3 Bürger gegen die Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 19 ausgesprochen haben. Ausschuss und Verwaltung kommen zur der Auffassung, dass die Bearbeitung der B-Planänderung ruhen solle, bis der Bund eine Lösung des Konfliktes im BauGB aufgezeigt habe. Ihrer Auffassung nach sei die mögliche Belästigung benachbarter Wohnnutzung durch derzeit bereits zulässige „kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ genauso hoch wie durch Ferienwohnungen.

Auf die Bitte von Herrn Vowe erläutert Herr Buchwald den Unterschied von Ferienwohnungen und Betrieben des Beherbergungsgewerbes.

Herr Wichelmann und Frau Giszas sehen die Gefahr, dass freiwerdende Wohnhäuser an Investoren veräußert werden, die dort Ferienwohnungen einrichten. Dadurch werde die Wohnnutzung zurückgedrängt, der Wohnraum werde knapper und das Wohngebiet werde zersiedelt.

Herr Buchwald erklärt, dass keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sei, wenn Ferienwohnungen hier nicht gewollt seien.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltung:

 

 

 

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