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Auszug - Bericht des Gewässerschutzbeauftragten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein

Bericht:

 

Herr Mittmann, Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Neustadt in Holstein führt aus, dass nach § 65, Absatz 2 WHG der Gewässerschutzbeauftragte dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen Bericht vorlegen muss.

Er berichtet, dass die einzuhaltenden Überwachungswerte wie z.B. Phosphor sich in Bezug auf 2013 nicht verändert haben.

Ein Vergleich der Niederschlags- und Jahresschmutzwassermengen aus den Jahren 2003 bis 2014 zeigt auf, dass die Niederschlagsmenge aus 2014 mit 649 mm geringfügig über dem langfristigen Jahresmittel liegt.

Die Jahresschmutzwassermenge ist die niedrigste seit 2003. Herr Mittmann legt dar, dass der Fremdwasseranteil sichtbar abgenommen hat.

Der Gewässerschutzbericht liegt als  Anlage 1 dem Protokoll bei.

 

Diskussion:

Herr Benker möchte von Frau Litzka wissen, ob sie wisse, ob es einen oder mehrere Einleiter gibt, der diese Werte maßgeblich beeinflussen.

Frau Litzka sagt zu, dies zu prüfen..

 

Protokollnotiz:

Auf Nachfrage bei Herrn Schulz, als Verantwortlichen für den Bereich Abwasser, konnte geklärt werden, dass es seit der Schließung der Glücksklee im Jahre 2002, keine einzelnen Einleiter mehr gibt, die Werte im Bereich Abwasser maßgeblich beeinflussen.

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Gewässerschutzbericht (1035 KB)