Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Dr. Batscheider erklärt, dass laut Mitteilung des Städteverbandes Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen von den Anforderungen der EnergieeinsparVO weitgehend freigestellt sind. Außerdem habe die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass künftig die Herrichtungskosten für Bundesliegenschaften vom Bund getragen werden sollen. Diese Zusage stehe allerdings noch unter dem Vorbehalt der Billigung durch den Haushaltsgesetzgeber. Die Stadtverwaltung werde versuchen, die Umbaukosten für das Kasernengebäude am Wieksberg vom Bund erstattet zu bekommen.
Es wird kurz thematisiert, ob die Freistellung von den Anforderungen der EnergiesparVO begründet wurde. Ergebnis ist, dass die Kommunen flexibler und zeitnaher auf die Zuweisung von Flüchtlingen reagieren können müssen.
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