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Auszug - 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 11.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:01 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1428/15 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr CremerAktenzeichen:122-742-22-Kri
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie  5 Tourismus-Service

Herr Cremer erklärt, dass eine Erhöhung der Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) unabdingbar sei. Nach kurzer Diskussion im Ausschuss einigt man sich darauf, die Erhöhung moderater ausfallen zu lassen als in der Verwaltungsvorlage vorgesehen. Der Betrag soll nicht auf € 33,10, sondern nur auf € 28,62 erhöht werden.

 

 

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Beschluss: (geändert)

Der 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird zugestimmt. Der Abgabesatz je Vorteilseinheit für das Jahr 2016 beträgt € 28,62.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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