Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht:
Herr Wiese berichtet anhand der Vorlage, dass die jetzige Regelung aus dem Jahre 2009 stammt und vor dem Hintergrund der Entwicklung im Wettbewerb und der aktuellen Rechtsprechung eine Überarbeitung erforderlich macht. Die Baukostenzuschüsse im Strombereich werden deshalb um 56%, die Hausanschlusskosten um 60% gesenkt. In der Gassparte werden Baukostenzuschüsse nicht mehr erhoben, die Hausanschlusskosten sinken um 30%. Die Auswirkungen dieser Senkungen auf das einzelne Jahresergebnis der Stadtwerke sind marginal, da die Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse passiviert und die Netzinvestitionen über 25 bzw. 30 Jahre abgeschrieben werden. Beschluss: Die Änderung der Ergänzenden Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) sowie für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) und der jeweiligen Preisblätter zum 01.01.2016 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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