Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Flüchtlingssituation  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet, dass sich auf einer Veranstaltung des Kreises am 02.10.2015 viele neue Erkenntnisse ergeben haben. So seien nur noch 6 % der Asylbegehrenden aus dem Westbalkan, da diese ab dem 15.10.2015 als sichere Herkunftsländer gelten.

Derzeit erreichen täglich 400-500 Asylsuchende Schleswig-Holstein.

 

Kreis Ostholstein müsse im Jahre 2015 etwa 3.600 Menschen aufnehmen, wovon bereits ca. 1.100 Personen aufgenommen wurden. Es seien somit noch rund 2.500 Flüchtlinge zu erwarten.

 

Die Stadt Neustadt in Holstein habe im Jahre 2015 mindestens 275 Flüchtlinge aufzunehmen. Dies bedeutet, dass noch mindestens 200 Menschen in Neustadt in Holstein untergebracht werden müssen.

 

Auf Landesebene gebe es mittlerweile viel Bewegung. Frau Dr. Batscheider verteilt ein Rundschreiben des Städteverbandes zum Thema Flüchtlingspolitik.

Es wurde vom Landrat dringend an alle Gemeinden appelliert, nun überall verstärkt Gemeinschaftsunterkünfte einzurichten, da angesichts der zu erwartenden Zahlen eine dezentrale Unterbringung nicht mehr ausreichend sein werde.

 

Bei einer Informationsveranstaltung des Innenministeriums am 05.10.2015 wurde das sogenannte. „Kieler Modell“ vorgestellt. Dieses Modell sei sowohl für private Investoren als auch für Kommunen sehr interessant. Der Grundgedanke bestehe darin, dass Häuser mit flexiblen Grundrissen gebaut werden, die sowohl für die Unterbringung von Flüchtlingen als auch als sozialer Wohnraum genutzt werden können, entweder zeitlich nacheinander oder aber auch parallel. Um eine ausreichende soziale Durchmischung zu erreichen, befürwortet die Bürgermeisterin eine parallele Nutzung.

Das Besondere sei, dass es sich trotz der schnellen Umsetzbarkeit (ca. 1 Jahr) um nachhaltige Gebäude (nach ENEV 2016) handele, die Förderfähigkeit bereits durchgeprüft und bestätigt sei (100% Förderung bei 0% Zinssatz über die ersten 20 Jahre, eventueller späterer Umbau/Nachrüstung wird ebenfalls gefördert), die Planung übernommen und nur noch auf das Grundstück angepasst werden müsse und ein 10-jähriges Mietverhältnis zwischen Privatinvestoren und Kommune vorgesehen sei. Möglich sei auch die Trägerschaft durch die Kommune selbst. Als Eigenkapital müsse lediglich ein erschlossenes Grundstück eingesetzt werden. Das Investment rechne sich für den Investor bereits vom ersten Tag an (positive Liquidität) und die Eigenkapitalverzinsung liege bei 3 bis 4%. Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass sich bereits im Vorfeld über die Nachnutzung Gedanken gemacht werden sollte.

Sie habe vom Städteverband ein umfangreiches Informationspaket erhalten, welches sie den Hauptausschussmitgliedern gerne per E-Mail zukommen lasse. Die Mitglieder des Hauptausschusses begrüßen dies.

 

Auf die Frage, ob die Hausgrößen und -typen den Bedarfen angepasst werden können, antwortet die Bürgermeisterin mit Ja.

 

Es wird die Idee geäußert, dass die Räumlichkeiten in Klassen- oder Kindergartenräume umgebaut werden könnten. Frau Dr. Batscheider erklärt, dass ein solches Vorhaben derzeit nicht förderfähig sei, weil es sich um ein Wohnraumförderprogramm handele, sie es aber auch nicht ausschließen wolle, dass sich daran noch einmal etwas ändere.

 

Es wird gefragt, ob die nachziehenden Familienmitglieder in den Planungen bereits berücksichtigt wurden. Bürgermeisterin Dr. Batscheider antwortet, dass dies derzeit nicht planbar sei, da niemand wisse, wo sich die Flüchtlinge in einigen Jahren niederlassen werden. Dies hänge ganz wesentlich von den zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen ab. Daher müsse man flexibel sein, sie werde einen möglichen Nachzug von Familienmitgliedern auf jeden Fall im Auge behalten. Neustadt in Holstein benötige laut Wohnungsmarktkonzept aber auf jeden Fall – auch ohne dauerhaften Zuzug von Flüchtlingen - weiteren Wohnraum. Daher habe sie keine Bedenken, dass es zu Leerständen kommen werde.

 

Es wird angemerkt, dass bei der Wohnungsbelegung auf eine gute soziale und religiöse Durchmischung geachtet werden solle.

Bürgermeisterin Dr. Batscheider versichert, dass dies bereits bestmöglich beachtet werde und auch weiterhin ein Augenmerk darauf gerichtet werde.