Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass bei diesem TOP der Abwägungsvorschlag, welcher der Sitzungsvorlage beigefügt ist, unverändert in den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss übernommen werden soll.
Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: 1. Der Entwurf der 33. F-Planänderung sowie die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen und um Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB zu bitten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0 |
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