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Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung der Skaterbahn hier: Zustimmung zum Entwurf  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:23 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1388/15 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung der Skaterbahn
hier: Zustimmung zum Entwurf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Frau Weise erläutert, dass die Erneuerung der Skaterbahn zum Maßnahmengebiet „Sport und Freizeit“ gehört. Ursprünglich war lediglich vorgesehen, neue Geräte auf der vorhandenen Asphaltfläche aufzustellen; nachdem das Städtebauförderungsministerium (MIB) jedoch mitgeteilt hat, dass ein reiner Ersatz von abgängigen Geräten nicht förderfähig sei, wurde eine qualifizierte Planung bei einem Fachplaner in Auftrag gegeben. Frau Weise erläutert dessen Entwurf anhand eines Lageplanes. Die baurechtliche und naturschutzrechtliche Zulässigkeit des Teiles der Anlage, der zwischen der vorhandenen Asphaltfläche und dem Binnenwasser errichtet werden soll, wird zurzeit noch geprüft. Wichtig sei die freie Blickbeziehung zum Binnenwasser. Durch die neue Planung haben sich die Kosten von 40.000 € auf 110.000 € erhöht, da diese Maßnahme jedoch gefördert wird, verbleibt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von ca. 36.500 €.

 

Herr Holtfester berichtet aus dem Kinder- und Jugendparlament zum Thema Skaterbahn:

Die am sog. Pool vorgesehene Rampe wird von einigen Jugendlichen für gefährlich gehalten. Der Wall sollte von 85 cm auf Augenhöhe erhöht werden, da er dann auch für Fortgeschrittene attraktiver sei.

Herr Rieger hat für seine Erläuterungen im Kinder- und Jugendparlament großes Lob erhalten.

 

Herr Veldkamp empfiehlt die Anlage so zu planen, dass sie erweiterungsfähig ist.

 

Herr Holtfester gibt zu bedenken, dass auch Anlaufflächen erforderlich sind.

 

Herr Reichert berichtet, dass nach Auskunft von Albert Haase der Schützenverein bereit sei, Flächen zur Verfügung zu stellen, wenn diese benötigt würden. Möglicherweise gelte dieses Angebot auch für zusätzliche Parkplätze.

 

Auf die Frage von Herrn Brodowski, ob die Anlage bei Dunkelheit beleuchtet wird, antwortet Frau Weise, dass dies so geplant sei.

 

Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit den Ergänzungen abstimmen, das die Planung genehmigungsfähig sein müsse und dass der von Herrn Holtfester vorgetragene Wunsch des Kinder- und Jugendparlaments berücksichtigt werden solle. Außerdem solle dieses Gremium weiter an der Planung mitwirken.

 


Beschluss:

Der in der Sitzung vorgestellten Entwurfsplanung – soweit sie genehmigungsfähig ist – sowie der Kostenberechnung nach DIN 276  wird zugestimmt. Die bisher mit einer Höhe von 85 cm geplante Rampe soll auf Augenhöhe erhöht werden. Das Kinder- und Jugendparlament soll weiterhin an der Planung mitwirken.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0