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Auszug - Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1362/15 Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bürgervorsteher Sela weist auf die einzuhaltende Sitzungsdauer von drei Stunden hin. Er hält es für angemessen, die Sitzungszeit um 30 Minuten zu verlängern.

 

Bericht:

Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Struck berichtet anhand der Vorlage.

 

Er stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Werkleitung der Stadtwerke wird ermächtigt, die weitere Planung mit den Leistungsphasen HOAI 5-9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung der Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation) nach Baufortschritt zu beauftragen.

 

Die Genehmigungsunterlagen sind innerhalb von 4 Wochen beim Bauamt einzureichen.

 

  1. Die Werkleitung wird verpflichtet, in jeder Stadtwerkeausschusssitzung über den Neubau und den Baufortschritt zu berichten, jedoch ist er vor der Vergabe über die Ausschreibungsergebnisse zu unterrichten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung geht davon aus, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Personalrat der Stadtwerke wie bisher kontinuierlich informiert und beteiligt werden, da es sich hier um ein reines Zweckgebäude der Stadtwerke handelt.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Keine

 

Bürgervorsteher Sela lässt zunächst über den Antrag von Herrn Struck abstimmen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Werkleitung der Stadtwerke wird ermächtigt, die weitere Planung mit den Leistungsphasen HOAI 5-9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung der Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation) nach Baufortschritt zu beauftragen.

 

Die Genehmigungsunterlagen sind innerhalb von 4 Wochen beim Bauamt einzureichen.

 

  1. Die Werkleitung wird verpflichtet, in jeder Stadtwerkeausschusssitzung über den Neubau und den Baufortschritt zu berichten, jedoch ist er vor der Vergabe über die Ausschreibungsergebnisse zu unterrichten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung geht davon aus, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Personalrat der Stadtwerke wie bisher kontinuierlich informiert und beteiligt werden, da es sich hier um ein reines Zweckgebäude der Stadtwerke handelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

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