Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Ralofff trägt vor, dass bereits vor 3 Jahren erstmalig der Elternwunsch nach einem Mittagsangebot für die Kinder geäußert wurde, die mit einer 6-stündigen Betreuungszeit die Kindertagesstätte besuchen. Es wurde zunächst eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Aufgrund der ermittelten Mehrkosten für das pädagogische Personal und einer entsprechenden Beitragserhöhung wurde der Antrag seinerzeit von den Eltern zurückgezogen.
Nunmehr liegt eine erneute Anfrage vor. Eine Umfrage in den Kindertagesstätten ist noch nicht erfolgt, weil die Elternvertreter sich zunächst einen Überblick über die zu erwartenden Mehrkosten und die Haltung des Ausschusses bezüglich der möglichen Kostenverteilung verschaffen möchten.
Bei ansonsten unveränderten Kosten entstehen Personalmehrkosten in Höhe von 64.500 € zuzüglich 12.000 € für das Mittagessen (insgesamt also Kosten in Höhe von 76.500 €). Dieser Berechnung liegt die Annahme von 100 Kindern zu Grunde. Sollten die Eltern wie bisher mit 30% an den entstehenden Personalkosten beteiligt werden, würde sich der monatliche Kindergartenbeitrag für eine 6 Stunden-Betreuung um 16,13 € erhöhen. Der städtische Eigenanteil einschließlich der Kosten für den Essenzuschuss würde dann 57.150 € betragen.
Sollte die Umfrage ergeben, dass eine Mittagsverpflegung für die 6 Stunden-Betreuungszeit eingeführt wird, müssen alle Kinder der Gruppe am Mittagessen teilnehmen.
Für die Eltern entstehen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 56 € monatlich (16 € Beitragserhöhung zuzüglich 40 € für die Mittagsverpflegung).
Möglicherweise führt die Verpflichtung zum Mittagessen auch dazu, dass Eltern auf eine 5-stündige Betreuungszeit ohne Mittagsverpflegung bzw. auf eine ganztägige Betreuung mit Mittagsverpflegung ausweichen, so dass auch eine ganz andere Kostenentwicklung entstehen kann.
Frau Spiegel begrüßt die Elternbeiräte, die erklären, dass sie sich ein Meinungsbild einholen wollen, um dann über konkrete Zahlen zu sprechen.
Auf Nachfrage erläutert Frau Weber, dass mit den Elternbeiräten der Kindertagesstätten Gespräche über die Mittagsverpflegung stattgefunden haben. Hierbei wurden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt. Eine Umfrage bei den Eltern ist bisher nicht erfolgt.
Herr Kasten erklärt, dass im Hinblick auf die entstehenden Kosten eine Beratung im Haushalt erfolgen muss.
Die Frage, ob Eltern zur Mittagsverpflegung verpflichtet werden können, bejaht Frau Weber und teilt mit, dass andere Kindertagesstätten das bereits rechtlich geprüft haben.
Die Ermittlung der exakten Kosten ist problematisch, da z.Zt. eine Berechnung mit 100 Kindern zu Grunde gelegt wurde, die tatsächliche Anzahl jedoch nicht bekannt ist und zudem grundsätzlich Schwankungen in der Anzahl der Kinder pro Kindergartenjahr möglich sind.
Frau Dr. Batscheider schlägt vor, die Elternumfrage erst dann durchzuführen, wenn man weiß, wie hoch die Kosten sind. Zuerst sollte man ein Meinungsbild des Ausschusses ermitteln, welche Parameter der Berechnung zu Grunde gelegt bzw. ob die Eltern wie bisher mit 30% an der Finanzierung beteiligt werden sollen.
Wenn dieses Meinungsbild vorliegt und durch eine Umfrage ermittelt worden ist, wie viele Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen, sollte die Angelegenheit erneut im Ausschuss beraten werden.
Nach weiterer lebhafter Diskussion wird entschieden, dass zunächst ein Meinungsbild der Eltern eingeholt werden soll, die Kosten dann in Anlehnung an die bisherige Beitragsgestaltung berechnet und dem Ausschuss erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine Umfrage bei den Eltern die Anzahl der Kinder, die an der Mittagsverpflegung teilnehmen werden, festzustellen und die entstehenden Kosten für die Stadt sowie die Eltern unter Beibehaltung der bisherigen Beitragsgestaltung zu ermitteln. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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