Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Stadtwerkeausschussvorsitzende Herr Struck berichtet anhand der Vorlage.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Herr Kasten lobt die energieeffiziente und vorausschauende Planung der Gebäude. Er ist der Meinung, dass die jetzt vorgelegte Kostenkalkulation nicht mehr mit der ursprünglichen Kostenkalkulation und mit den Kosten für vergleichbare Bauprojekte übereinstimme. Da die Bundesnetzagentur im Jahre 2016 die Überprüfung für die Erlösobergrenzen durchführe, müssen nun die Investitionskosten möglichst hoch gestaltet werden, um die Ertragskraft der Stadtwerke Neustadt in Holstein zu stärken. Hier ginge es vor allem um die Abschreibungen für Anlagen im Bau in Höhe von ca. 110.000 € jährlich, die hier zu Buche schlagen. Aus handelsrechtlicher Sicht bezweifelt er diese Form der Abschreibung, da diese erst mit Fertigstellung der Gebäude beginne. Jedoch könne er die Bestimmungen der Netzagentur nicht beurteilen. Seiner Ansicht nach könne der jährliche Abschreibungsbetrag zwar ein gewichtiges Argument für den Neubau der Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein sein, nicht jedoch das Hauptargument. Er beürchtet Gesamtkosten in Höhe von 9 Mio. €, was er wie folgt herleitet: 7,4 Mio. € Baukosten inkl. Grundstück + 900.000 € Einrichtungsgegenstände + 10% kalkulierte Zusatzkosten = ca. 9 Mio.€ Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2014 wurde sich für den Standort Eutiner Straße mit einem vertretbaren Mehraufwand von ca. 750.000 € und einem Kostenvolumen von insgesamt ca. 5 Mio. € netto ausgesprochen. In der Stadtverordnetenversammlung am 21.04.2015 wurde dann die Vorplanung mit einer Kostenschätzung von ca. 6,4 Mio. € netto vorgestellt, was bereits zu deutlichem Unmut innerhalb der CDU-Fraktion führte. Nun werde eine Planung mit einer Kostenberechnung von 7,4 Mio. € vorgelegt. Er hinterfragt, ob die Stadt noch auf dem richtigen Wege sei, denn signifikante Einsparmöglichkeiten gebe es hier nicht. Eine Lösung könne die Wiederaufnahme der Planung am Ziegelhof sein. Um diese Überlegungen sorgfältig anstellen zu können, plädiere die CDU-Fraktion für eine Zurückverweisung der Vorlage an den Stadtwerkeausschuss.
Herr Reichert erklärt, dass die neue Kostenberechnung von 7,4 Mio. € die Mitglieder der BGN geschockt habe. Die Mehrkosten seien hauptsächlich der speziellen Hanglage des Grundstückes geschuldet. Die höher ausfallenden Kosten für den Bau eines Nullimmissionsgebäudes nach den Voraussetzungen des KfW 55-Standards würden allerdings die Betriebskosten um ca. 11.000 € jährlich verringern und seien daher akzeptabel. Die Kosten für die Außenanlagen, von ca. 892.000 € hingegen seien für die BGN-Fraktion nicht nachvollziehbar. Hier gebe es noch Einsparungsmöglichkeiten. Er führt aus, dass er in einem zuvor geführten Gespräch mit dem Architekten Herrn Prof. Lütkemeyer eine Möglichkeit zur Einsparung von 40.000 € gefunden habe. Nach dieser Alternative werde das Regenwasser nicht wie geplant bis zum Einlass Neukoppel gepumpt, sondern in einen Bereich zwischen Bauhof- und Stadtwerkefläche verbracht. Es stehe außer Frage, dass die Stadtwerke neue Gebäude benötigen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die BGN-Fraktion spreche sich für die Zurückverweisung an den Stadtwerkeausschuss aus. Herr Reichert beantragt eine Auszeit nachdem alle Argumente vorgetragen wurden.
Frau Zimmler stellt dar, dass die Baukosten sehr rasch gestiegen seien. In vorherigen Beratungen wurde der Standort nördlicher Lüb’scher Mühlenberg aufgrund seiner Lage und Beschaffenheit verworfen. Zu diesem Zeitpunkt sei den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung das Ausmaß dieser Situation nicht bewusst gewesen. Sie spricht sich dafür aus, diese Vorlage an den Stadtwerkeausschuss zurück zu verweisen, um weitere Möglichkeiten, wie z.B. den Abriss des alten Stadtwerkegebäudes und einen Neubau auf dem Grundstück Ziegelhof, zu prüfen. Frau Zimmler fragt, ob das Gelände an der Eutiner Straße bereits gekauft wurde.
Frau Dr. Batscheider bejaht dies.
Frau Giszas erklärt, dass der gesamte Stadtwerkeausschuss über den rasanten Anstieg der Kosten entsetzt war. Jedoch habe der Architekt Herr Prof. Lütgemeyer plausibel dargestellt, weshalb die Kosten nun höher ausfallen. Sie bittet darum, dass Frau Litzka noch einmal ihre Sicht der Dinge darstellen dürfe.
Frau Litzka erklärt, dass in den vorherigen Befassungen der Stadtverordnetenversammlung die Kosten jeweils ohne Grundstück ausgewiesen wurden. Um konkurrenzfähig zu bleiben, müsse der technische Bereich der Stadtwerke ausgeweitet werden. Dies ziehe notwendigerweise die adäquate Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für die Mitarbeiter nach sich. Sie erklärt, dass die Gewinnausschüttung der vergangenen Jahre nur deswegen so hoch ausfiel, weil keinerlei Investitionen in das Betriebsgebäude getätigt wurden. Sie führt aus, dass der Neubau auf mindestens 50 Jahre ausgerichtet sei und bittet die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung um Zustimmung, damit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gesichert werden könne.
Herr Dr. Lütkemeyer erklärt, dass zwischen der Vorplanung und der Entwurfsplanung ein deutlicher Erkenntnisunterschied liege. Im Rahmen der Fachplanung ergaben sich weitere Konkretisierungen, die mit Mehrkosten in verschiedenen Bereichen einhergingen. So entstanden z.B. für die Erschließung des Grundstückes Mehrkosten in Höhe von 280.000 € gegenüber der letzten Kostenschätzung Es kam zu einer geringen Kostensteigerung bei der Baukonstruktion aufgrund der Tatsache, dass mehr qualifizierte Fläche benötigt werde. Die Steigerung im Bereich der technischen Anlagen hänge mit den spezifischen Anforderungen und der strategischen Ausrichtung der Stadtwerke zusammen. In der früheren Budgetplanung wurden die Kosten für die Außenanlagen mit 70€/ m² zu niedrig angesetzt. Für diesen Betrag könnten keine schwerlastbefahrbaren Flächen hergestellt werden. Für Einsparungen gebe es nur die Möglichkeit, das Gebäude entsprechend zu verkleinern. Nennenswerte Einsparungsmöglichkeiten gebe es ansonsten nicht.
Frau Dr. Batscheider stellt dar, dass sich der Energiemarkt komplett gewandelt habe und die Stadtwerke sich an einen sehr dynamischen und schwierigen Markt anpassen müssten. Es sei sehr wichtig, dass der Neubau der Stadtwerke im Basisjahr 2016 erfolge, da sich hieraus der Gewinn der Stadtwerke Neustadt in Holstein für die nächsten fünf Jahre und damit auch die Ausschüttung an die Stadt ableite. Werde die Entscheidung nun verschoben, mache es erst in fünf Jahren mit Beginn des nächsten Basisjahres wieder Sinn, einen Neubau in Angriff zu nehmen. Ein weiterer Wettbewerbsnachteil der Stadtwerke Neustadt in Holstein bestehe in der Entlohnung der Mitarbeiter nach TVöD anstatt nach dem Tarifvertrag der Versorgungswirtschaft. Die so dringend benötigten Mitarbeiter könnten daher nicht mit wettbewerbsfähigen Vergütungen, sondern nur mit guten Arbeitsbedingungen gewonnen werden. Auch die katastrophale Verkehrssituation am Ziegelhof habe dazu beigetragen, sich für einen neuen und verkehrsgünstigeren Standort zu entscheiden. Mit dieser Entscheidung gehe es um die Zukunftsfähigkeit der Stadtwerke Neustadt in Holstein. Sie appelliert an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die Entscheidung heute unter Berücksichtigung der gerade vorgetragenen Argumente zu Gunsten des Neubaus am Standort Neukoppel zu treffen.
Der Stadtwerkeausschussvorsitzende Herr Struck erklärt, dass sich nach den Ausschussbefassungen neue Erkenntnisse ergeben haben und stellt den Antrag, folgendes zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Herr Kasten fragt, was die Kostenbegrenzung in der Nr. 2 bedeute und welche Folgen es habe, wenn das vorgegebene Kostenvolumen überschritten werde.
Das Plenum antwortet geschlossen, dass eine Überschreitung des Kostenvolumens eines neuen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfe.
Frau Giszas erklärt, dass sie in der heutigen Sitzung keine neuen Erkenntnisse gewonnen habe und die SPD-Fraktion dem Antrag vom Herrn Struck zustimmen werde.
Herr Dr. Böckenhauer ist der Meinung, dass die Steigerung der Kosten um rund 2,4 Mio. € durchaus eine neue Erkenntnis sei. Jedoch müsse das große Ganze betrachtet werden. So sollte dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden, wenn das wirtschaftliche Überleben der Stadtwerke Neustadt in Holstein hierdurch gesichert werden könne. Ein Rückverweis der Vorlage an den Stadtwerkeausschuss hätte zur Folge, dass die Planungen in dieser Form nicht mehr durchzuführen seien. Er bezweifelt die im Beschlussvorschlag angesetzte Kostenobergrenze. Es müsse nun geklärt werden, ob man in die Stadtwerke investieren wolle oder nicht.
Herr Cremer stellt dar, dass Investitionskosten entweder durch eine Preiserhöhung bei einer gleichen Anzahl von Kunden oder durch den Gewinn von Mehrkunden bei konstanter Preispolitik erwirtschaftet werden können. Er fragt Frau Litzka, ob ihre Erwartungshaltung dahin gehe, dass die Stadtwerke Neustadt in Holstein das Potenzial dazu habe, eine Umsatzsteigerung ohne Preissteigerungen hinzubekommen.
Frau Litzka erklärt, dass die Erhöhung von Preisen nur aufgrund höherer Beschaffungskosten erfolge. Auf Basis der neuen Geschäftsstrategie sei sie sicher, ausreichend viele Neukunden akquirieren zu können. Auch die Beteiligung in Oldenburg trage dazu bei, weiter zu expandieren.
Herr Rukat stellt dar, dass die erste Kalkulation auf Vergleichsbauten basierte und diese bereits 1 Mio. € höher gelegen hätte als vergleichbare Bauten. Seiner Ansicht nach könne der Bau preiswerter erfolgen.
Frau Zimmler fragt, in welchem Zeitraum sich diese Gebäudeplanung vom jetzigen Betrag ausgehend amortisiert habe.
Frau Litzka antwortet, dass mit einem 30-jährigen Kredit gerechnet wurde.
Herr Prof Lütkemeyer erläutert, dass in der Leistungsphase 3 eines Bauprojektes das Budget festgeschrieben sei und es nun die Aufgabe des Architekten ist, sich innerhalb dieses Budgetrahmens zu bewegen. Bei öffentlichen Bauvorhaben sei dies üblich. Würde der Kostenrahmen überschritten, müsse darüber durch die Stadtverordnetenversammlung erneut beschlossen werden. Bezüglich der zuvor angesprochenen Vergleichskosten bewege sich die Planung des Bauvorhabens innerhalb vorgegebener Vergleichssätze des BKI.
Herr Greve macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den Zahlen zu Beginn des Jahres um Kostenschätzungen handelte, nun seien es Kostenberechnungen. Er macht deutlich, dass jegliche Fragen in den Ausschussbefassungen schlüssig beantwortet und ausreichende Informationen geliefert wurden.
Herr Hoff ist der Meinung, dass die Gesamtkosten zu hoch seien. Er befürchtet, dass die Gewinnausschüttung an die Stadt durch die höheren Abschreibungen in Zukunft zu gering ausfallen werde. Es müsse möglich sein, ein Gebäude nach den Vorstellungen der Stadtwerke zu bauen, ohne dass auf die Gewinnausschüttung an die Stadt verzichtet werde. Er ist der Auffassung, dass Kosten beim Bau der Maschinen- und Waschhallen eingespart werden können. Er schlägt vor, dass der Bauhof und die Stadtwerke eine gemeinsame Waschhalle für ihre Maschinen nutzen und die Fahrzeuge in Carports statt in der Fahrzeughalle untergestellt werden. Herr Hoff plädiert für die Rückverweisung in den Ausschuss, um dort die einzelnen Kostenpositionen ausführlich zu diskutieren.
Herr Kasten betont, dass die Rückverweisung an den Stadtwerkeausschuss und erneute Diskussion über einzelne Details in seinen Augen richtig sei. Er fragt, welche Auswirkungen es auf die Gewinnausschüttungen der Stadt habe, wenn der Bau der Verwaltungs- und Betriebsgebäude nicht im geplanten Zeitrahmen erfolge. Die Baukosten seien zu hoch und es müsse über eine günstigere Alternative nachgedacht werden.
Frau Giszas erklärt, dass sich das Unterstellen der Fahrzeuge in Carports wegen des Mehraufwands an Arbeitszeit nicht rechne.
10 Minuten Auszeit.
Herr Reichert erklärt, dass die BGN-Fraktion dem Beschlussvorschlag von Herrn Struck zustimmen werde. Er beantragt bei Nr. 2 die Begrenzung des Kostenvolumens zu streichen. Der Beschlussvorschlag lautet dann hier wie folgt:
Das Kostenvolumen für die Gesamtmaßnahme beträgt (Kostenrechnung nach DIN 276, Leistungsphase 3) auf der Grundlage des Energiekonzeptes 7,4 Mio. € netto.
Herr Kasten beantragt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Bauplanung möge an den Stadtwerkeausschuss zurückverwiesen werden.
Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass die Fraktion der Grünen dem Antrag von Herrn Reichert zustimmen werde.
Bürgervorsteher Sela lässt zunächst über den Antrag von Herrn Kasten über die Zurückverweisung an den Stadtwerkeausschuss abstimmen.
Abstimmungsergebnis 11 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Er stellt fest, dass der Antrag abgelehnt ist und lässt über den Antrag von Herrn Struck ergänzt durch Herrn Reichert abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung geht weiter davon aus, dass durch die Einsparung von Energiekosten der neuen Anlagen pro Quadratmeter im Verhältnis von 1:5 und aufgrund der niedrigen Kapitalkosten die Amortisation der Investition beschleunigt wird.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen
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