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Auszug - Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1313/15 Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin)
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Bau- und Planungsausschussvorsitzende Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Vowe fragt, ob das öffentliche Bekanntmachen der Satzung rechtlich vorgeschrieben sei.

 

Herr Weber erklärt, dass dies entgegen der üblichen Handhabung zukünftig so geschehen könne.

 

Frau Weise erklärt, dass es sich hierbei noch nicht um einen Satzungsbeschluss handele. Zunächst werde die Aufstellung des aus dem F-Plan abgeleiteten B-Planes beschlossen. Beim nachfolgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss werde dann auch der Satzungsentwurf entsprechend bekannt gemacht.

 

Frau Giszas führt aus, dass es in der Vergangenheit üblich gewesen sei, dass der Eigentümer der zu beplanenden Fläche die Planungskosten trage. Daher stelle die SPD folgenden Antrag:

 

„Der Eigentümer der Fläche im B-Plan 84 hat alle zukünftigen Planungskosten zu tragen. Darüber ist ein Stadtentwicklungsvertrag abzuschließen.“

 

Herr Dr. Böckenhauer merkt an, dass die Mittel nach der Vorlage nicht zur Verfügung stehen. Er erläutert, dass die Vorprüfung ergeben habe, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung benötigt werde und dass ein hydrogeologisches Gutachten erstellt werden müsse. Die Fraktion der Grünen werde dem Antrag der SPD zustimmen, da sie ebenfalls der Auffassung ist, dass derjenige das Kostenrisiko zu tragen haben der von einer B-Planänderung profitiere.

 

Herr Holtfester weist darauf hin, dass die Kosten für das hydrogeologische Gutachten durch das LLUR getragen werden.

 

Herr Vowe ist der Auffassung, dass es sich hierbei um eine reine Angebotsplanung handele. Eine Belastung des Grundstückseigentümers durch Planungskosten, sei städtebaulich unzulässig, es sei denn, ein städtebaulicher Vertrag werde mit einem Investor geschlossen. Da die Kosten für das hydrogeologische Gutachten vom Land getragen werden, gehe er von geringeren Kosten für die Stadt aus.

 

Frau Dr. Batscheider erklärt, dass die Kosten für das hydrogeologische Gutachten zwar durch das Land getragen werden, jedoch müsse die Stadt weitere Kosten für Untersuchungen und Gutachten in Höhe von ca. 48.000 € zuzüglich Kosten für die FFH-Vollprüfung tragen.

 

Herr Kasten ist der Auffassung, dass eine B-Planung stets Kosten nach sich ziehe. Hier gehe es jedoch nur um zusätzliche Kosten für die FFH-Vollprüfung. Es müsse zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

Herr Greve weist darauf hin, dass in der Vergangenheit darauf geachtet wurde, dass Investoren die Planungskosten zu tragen hatten. Nur wenn es um die allgemeine Stadtentwicklung gegangen sei, habe die Stadt die Planungskosten selbst getragen. Er zweifelt die Standhaftigkeit der CDU an. Er bittet darum, die Planung erst weiter voranzutreiben, wenn es einen Investor hierfür gebe.

 

Herr Kahl fragt, wie viele Stellplätze für 50.000 € geschaffen werden sollen.

 

Frau Dr. Batscheider antwortet, dass es sich um 49 Stellplätze handele.

 

Herr Vowe erklärt, dass sich die städtebauliche Relevanz aus dem Wunsch der Rettiner Bevölkerung ergebe. Er weist erneut darauf hin, dass es sich hier um eine Angebotsplanung, ähnlich wie bei der Konversionsfläche der Bundeswehr in Pelzerhaken, handele.

 

Herr Cremer ist der Auffassung, dass es sich hierbei um eine ähnliche Situation wie in Pelzerhaken vor einigen Jahren handele. Auf Wunsch der Pelzerhakener Bevölkerung wurde dort ein Wohnmobilstellplatz auf städtischem Boden geschaffen, für welchen im Nachhinein ein Investor gefunden wurde. In Rettin sei der einzige Unterschied, dass es sich um eine Privatfläche handele.

 

Frau Giszas stellt dar, dass die Stadt durch die Verpachtung des Wohnmobilstellplatzes in Pelzerhaken Geld erwirtschafte. In Rettin hingegen überplane die Stadt ein privates Grundstück, welches in Zukunft keine Einnahmen für die Stadt erwirtschaften werde.

 

Herr Sela lässt zunächst über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

1. Für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Beschlussvorschlag somit angenommen ist.

 

Er lässt nun über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen

 

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt ist.

 

 

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