Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Schulz-Rusnak referiert über die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung anhand einer Präsentation. Bezogen auf den in Aufstellung befindlichen Managementplan erklärt sie, dass es Ziel dieses Planes sei, einen günstigen Erhaltungszustand für bestimmte Lebensraumtypen zu bewahren oder wieder herzustellen. Ein guter Erhaltungszustand liege vor, wenn sich ein Biotop erhalten oder erweitern kann. Der Managementplan habe keine rechtliche Verbindlichkeit für private Eigentümer, aber das Verschlechterungsverbot sei zu beachten. Im Rahmen ihrer Kartierungen hat sie keine sogen. Salzanzeiger im Gebiet vorgefunden. Eine Lagune ist dadurch gekennzeichnet, dass tiefliegende Flächen mehrere Monate des Jahres unter Wasser stehen und bestimmte, für die Lagune typische Arten, vorhanden sind. Weiterhin sei es erforderlich, Zug- und Rastvögel zu kartieren. Wegen der derzeit unsicheren Datenlage ist es notwendig, weitere Untersuchungen durchzuführen.
Herr Kasten fragt, warum Tierarten untersucht werden, obwohl diese in den Erhaltungszielen nicht auftauchen.
Frau Schulz-Rusnak erläutert, dass nach bestimmten Charakterarten gesucht werde, die für bestimmte Lebensraumtypen kennzeichnend sind. Die FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung sei nur dazu da, festzustellen, ob überhaupt Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben möglich sind.
Der von Herrn Vowe vorgeschlagene Verzicht auf eine randliche Bepflanzung des Wohnmobilplatzes wird von Frau Schulz-Rusnak als ein Widerspruch zur gültigen Campingplatz-Verordnung bezeichnet.
Herr Vowe erkundigt sich, ob die Beleuchtung entlang der Promenade einer FFH-Verträglichkeitsprüfung hätte unterzogen werden müssen.
Frau Schulz-Rusnak bestätigt dies.
Auf die Frage von Herr Heckel, ob ein Anstau der gesamten Rettiner Wiesen möglich sein, antwortet Herr Mittmann, dass die Stadt keinen Zugriff auf das Schöpfwerk in Rettin habe. Bisher wurde lediglich eine Teilvernässung von Grünlandflächen durchgeführt, was als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in den B-Plangebieten Nr. 61 und 62 festgelegt wurde.
Herr Reichert vertritt die Auffassung, dass durch die Herstellung der Lagune andere Biotope zerstört werden.
Frau Schulz-Rusnak antwortet, dass Lagunen im Ostseeraum besonders selten sind und deshalb als prioritäre Lebensräume in den Erhaltungszielen festgelegt wurden.
Herr Reichert ist sich sicher, dass die Gäste des Wohnmobilplatzes keine zusätzliche Störung des FFH-Gebietes verursachen.
Herr Vowe interessiert sich für die Kosten der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der damit zusammenhängenden Gutachten.
Herr Kasten interessiert sich für die rechtliche Bedeutung des Managementplanes für die Stadt Neustadt.
Frau Schulz-Rusnak antwortet, dass die Stadt den Inhalten des Managementplanes widersprechen könnte.
Herr Dr. Böckenhauer stellt fest, dass am heutigen Abend nur ein Zwischenstand vorgestellt wurde. Alle weiteren Untersuchungen würden weiteres Geld kosten.
Herr Morgenroth erläutert, dass eine Lagune sofort entstehen würde, wenn man das Schöpfwerk abschalten könnte. Um die Regenwassermengen hinterliegender Flächen abzuleiten, müsste eine geschlossene Leitung um die Rettiner Weisen herum installiert werden. Es wird vereinbart, den Ausschussmitgliedern eine Vollversion der Präsentation zur FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zur Verfügung zu stellen.
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