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Auszug - Wohnmobilstellplatz Rettin, 32. F-Planänderung und B-Planaufstellung  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 17.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:12 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Frau Schulz-Rusnak vom Planungsbüro Landschaft kompakt trägt die Ergebnisse der FFH-Vorprüfung vor (diese liegen dem Protokoll als Anlage bei). Es zeigt sich, dass weitere Untersu-chungen im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig sind.

 

Herr Kasten fragt, warum zusätzlich Tiere untersucht werden müssen, da schließlich Lebensraumtypen das Schutzziel des FFH-Gebiets seien.

 

Frau Schulz-Rusnak erläutert, dass bestimmte Tiere Charakterarten zu den bestimmten Lebensraumtypen seien. Für diese Lebensraumtypen gelte in jeder Hinsicht ein Verschlechterungsverbot, also auch für die Fauna.

 

Herr Kasten erkundigt sich, ob die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung auch positiv (also mit dem Ergebnis, dass der Wohnmobilstellplatz realisiert werden könnte) ausfallen können.

 

Frau Schulz-Rusnak bestätigt dies.

 

Herr Vowe möchte wissen, ob eine Randbepflanzung um den Wohnmobilstellplatz entfallen könnte, um den Eingriff geringer zu halten.

 

Frau Schulz-Rusnak erläutert, dass dies möglich sei aber kontraproduktiv wäre, da der optische Reiz – und somit die Störwirkung – größer wäre.

 

Herr Vowe erkundigt sich, ob die vorhandene Nutzung (Promenade) mit in die Untersuchungen einbezogen wurde.

 

Frau Schulz-Rusnak bestätigt dies.

 

Herr Heckel möchte wissen, ob es nicht geplant sei, dass die Rettiner Wiesen durch Abstellen der Pumpen überflutet werden.

 

Herr Mittmann stellt klar, dass dies nicht geplant sei. Die Stadt habe keinen Zugriff auf das Pumpwerk. Es war jedoch geplant, dass Teile der Wiesen vernässen sollten. Dies sei bereits geschehen.

 

Herr Reichert erkundigt sich, ob eine Vernässung nicht eine Verschlechterung darstelle.

 

Frau Schulz-Rusnak erklärt, dass der Lebensraumtyp Lagune (Vernässung) prioritär sei und daher gewollt. Eine Vernässung ist keine Verschlechterung, da dadurch ein höherwertiger Lebensraum entsteht.

 

Herr Vowe fragt, welche Kosten durch die zusätzliche FFH-Verträglichkeitsprüfung entstehen.

 

Frau Schulz-Rusnak kann diese Frage derzeit nicht beantworten. Neben der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist auch ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.

 

Herr Vowe möchte wissen, ob auch möglich ist, dass ein solches Gutachten durch das LLUR beigesteuert wird.

 

Frau Schulz-Rusnak bestätigt dies. Läge ein solches Gutachten für das FFH-Gebiet vor, wäre aber noch ein zusätzliches Baugrundgutachten für den Standort West erforderlich.

 

Herr Kasten fragt, welche Rechtswirkung der Managementplan hat.

 

Frau Schulz-Rusnak erklärt, dass dieser keine Rechtswirkung für die Gemeinde hat, aber bindend für die UNB ist.

 

Herr Dr. Böckenhauer stellt fest, dass Frau Schulz-Rusnak nur einen Zwischenstand vorgestellt hat. Alle weiteren Untersuchungen werden weiteres Geld kosten. Darüber und über das weitere Vorgehen ist daher gesondert an einer anderen Stelle abzustimmen.

 

Herr Dr. Morgenrot erläutert, dass eine Lagune entsteht, wenn die Pumpwerke abgestellt werden. Dies sei aber nicht möglich. Allerdings könnte Regenwasser umgeleitet und zur Ostsee geführt werden. Dann wäre es möglich, die Pumptätigkeiten einzustellen und eine Lagune würde entstehen. Er verweist zudem auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, nachdem UVP und FFH-Prüfungen im Wirkbereich eines FFH-Gebiets immer notwendig seien.

 

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neustadt Rettin Wohnmobil FFH Vorprüfung 2015-09-07 (1202 KB)