Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht:
Frau Litzka berichtet anhand der Vorlage, dass die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft mbH (BIS GmbH) am 01. Juni 2015 stattgefunden hat. Gemäß §7 Abs. 2 des Vertrages ist nun per Beschluss die Geschäftsführung zu bestellen.
Diskussion:
Herr Grewe führt aus, dass die Geschäftsführung nicht zwingend an einer Person festgemacht werden muss. Er schlägt daher vor, den Beschluss auf das Amt der Werkleitung zu ändern.
Der Werkausschuss fasst einen neuen Beschluss. Beschluss: Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Werkleitung zur Geschäftsführung der Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft mbH zu bestellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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