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Auszug - Auswirkung der Einführung des 150 m Küstenstreifens auf die städtische Bauplanung hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2015  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1307/15 Auswirkung der Einführung des 150 m Küstenstreifens auf die städtische Bauplanung
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2015
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:0 Vorzimmer Bürgermeister Bearbeiter/-in: Prühs-Leonhardt, Susanne

Herr Kasten stellt den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, die planerische Situation im 150-m-Küstenstreifen innerhalb des gesamten Stadtgebietes darzustellen. Hiervon erhoffe sich die CDU-Fraktion, einen Überblick über die Auswirkungen der beabsichtigten Neuregelung des Landesnaturschutzgesetzes auf die Bebaubarkeit des Stadtgebietes zu erhalten.

Frau Dr. Batscheider erklärt, dass dieser Auftrag bereits in der Verwaltung angekommen sei und eine entsprechender TOP auf der Tagesordnung des nächsten BauPA stehe. Der heutige Antrag der CDU-Fraktion für den Hauptausschuss sei zu allgemein abgefasst. Eine Diskussion im BauPA würde zielführender sein, da dann anhand konkreter betroffener Liegenschaften beraten werden könne.

Herr Dr. Böckenhauer erklärt, den Antrag als vorsorglich zu verstehen. Er könnte darauf abzielen, noch nicht begonnene Planungen vor dem Inkrafttreten des 150-m-Schutzstreifens in Gang zu setzen. Er zitiert den § 35 des neuen Landesnaturschutzgesetzes und weist auf die aus seiner Sicht wichtige Neuregelung auch aus touristischer Sicht hin. Die Küsten würden nicht weiter zugebaut, die Reize der Natur blieben zur Erholung erhalten. Die Grünen seien gegen den Antrag der CDU-Fraktion und würden ihn als falsches Signal betrachten.

Herr Kasten erklärt, dass mit dem Auftrag an die Verwaltung ein Überblick über die Lage nach der Änderung der Vorschrift ermöglicht werden sollte. Sehr wohl solle sich der BauPA und der Umwelt- und Verkehrsausschuss (UVA) mit der Angelegenheit befassen, aber eben auch der Hauptausschuss als der für das Thema Wirtschaftsförderung zuständige Ausschuss.

Herr Kahl hält den Hauptausschuss hier für nicht zuständig. Er würde ein Vorpreschen aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus nicht unterstützen und erinnert an einen zurückliegenden Fall aus einem B-Plan-Verfahren für einen Campingplatz, als es um die Einführung des 100-m-Schutzstreifens ging.

Auf die Bitte von Herrn Heckel, die Verwaltung möge die rechtlichen Aspekte der neuen Regelung darstellen, verweist Frau Weise auf die nächste Sitzung des BauPA. In dieser würde der Sachverhalt erläutert.

Aus Sicht von Herrn Reichert seien wirtschaftliche Belange immer auch dann berührt, wenn es sich um die touristische Entwicklung im künftigen Schutzstreifen handele. Der Hauptausschuss möge sich mit der Angelegenheit befassen.

Herr Dr. Böckenhauer macht noch ein Mal deutlich, dass er keinen Widerspruch zwischen der Wirtschaftsförderung und dem geplanten Küstenschutzstreifen sehe. Wassernahe Bauwerke würden den Menschen den Genuss Strand nehmen. Der neue Schutzstreifen würde die touristische Attraktivität steigern.

Herr Reichert merkt an, dass aus seiner Sicht gerade eine strandnahe Bebauung wie z.B. in Scharbeutz dazu geführt habe, dass der Tourismus dort boomen würde.

Frau Dr. Batscheider unterbreitet den Vorschlag, der Hauptausschuss möge die Verwaltung beauftragen, die Auswirkungen des neuen Küstenschutzstreifens darzustellen und die Ergebnisse zuständigkeitshalber im BauPA und im UVA beraten zu lassen.

Herr Kasten geht erneut auf den Antrag der CDU-Fraktion ein und wünscht, dass die gleichen Unterlagen, wie sie dem BauPA und dem UVA präsentiert werden, auch im Hauptausschuss vorgestellt werden.

Herr Holtfester fasst die Diskussion zusammen und weist darauf hin, dass die Eigentümer von strandnahen Objekten mit der vom Bauamt zu erarbeitenden Grundlage besser planen könnten.

Herr Weber erklärt, er habe den Antrag der CDU-Fraktion so verstanden, dass die Ergebnisse zwar dem Hauptausschuss vorgestellt würden, die planerischen Entscheidungen aber den zuständigen Fachausschüssen unter Berücksichtigung der Wirtschaftsförderung oblägen.

Herr Holtfester lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.


Beschluss:

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die planerische Situation im 150-m-Küstenschutzstreifen innerhalb des gesamten Stadtgebietes dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung darzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung: 4

Enthaltung: keine