Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Eröffnung der Sitzung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

Um 15:00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung im Haus des Gastes in Pelzerhaken und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest

Vor der Sitzung des Hauptausschusses findet von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr die Prüfung der Belege des Rechnungsjahres 2014 im Dienstzimmer der Bürgermeisterin statt.

Anwesende für die Selbstverwaltung

Anwesende für die Stadt

Herr Holtfester
Herr Kasten
Herr Struck
Frau Giszas
Herr Reichert
Herr Schumacher
Herr Brodowski

Herr Prieß
Frau Becker Barbarello
Frau Mehrens

 

Herr Kasten stellt fest, dass eine Fachfirma verhältnismäßig viel Arbeitszeit, nämlich 91,5 Gesellenstunden für den Aus- und Einbau von 3 bzw. 2 Heizkörpern (HHSt. 0200.5000 Beleg 42 und 48/14) benötigt habe und bittet um Begründung.

 

Protokollnotiz:

Die 91,5 h sind nicht nur für den Ein- und Ausbau von 3 Heizkörpern aufgewendet worden, sondern auch für damit direkt zusammenhängende folgende Arbeiten:

Ausbau und Entsorgung der alten Schwerkraftheizungsvor-, und Rücklaufleitungen aus den 50er Jahren einschließlich der Glaswollisolierung, für folgende Heizkörper:

für 1 Stück Heizkörper im Foyer, für 2 Stück Heizkörper und einen stillgelegten Heizkörper-anschluss  sowie für 3 Stück Heizkörper im Büro von Herrn Hermes.

Ausbau und Entsorgung der 3 Stück abgängigen Rippenheizkörper, ebenso aus den 50er Jahren.

Ausbau und Entsorgung einer Wasser-, und Schmutzwasserleitung

Um den Brandschutzauflagen gerecht zu werden wurden nachfolgende Arbeiten ausgeführt:

Die Deckendurchbrüche der Heizungsleitungen für die o.a. aufgeführten Heizkörper wurdennach Vorgabe in den Brandschutzmaßnahmen aufgestemmt, um eine fachgerechte Ummantelung mit Brandschutzsteinen- und Mörtel herzustellen.

Auch der Wanddurchbruch für die neuen Heizungsvor- und Rücklaufleitungen, Strom- und EDV-Kabel wurde in gleicher Weise aufgestemmt, um auch hier die fachgerechte Ummantelung mit Brandschutzsteinen-, und Mörtel herzustellen.

Lieferung und Montage der neuen Heizungsvor-, und Rücklaufleitungen.

Lieferung und Montage von 2 Stück Plattenheizkörper einschl. der Thermostatventile.

Die Arbeiten wurden vom Bauamt überwacht, die Stundenanzahl entspricht dem tatsächlich entstandenen, notwendigen Aufwand.

 

Endsumme einschl. 19% MWSt.                6.019,26 Euro

davon Lohnkosten 91,5 h a 34,40              3.745,64 Euro

davon Materialkosten:                                2.273,62 Euro

 

Herr Struck fragt, weshalb die Aufträge für  Wartung und Reparatur  für Teile der elektrischen Anlagen des Feuerwehrgebäudes an eine auswärtige Firma vergeben werde. Er stellt fest, dass hieraus zusätzliche Fahrtkosten entstehen.

Protokollnotiz:

Wegen der Gewährleistungsansprüche für die eingebaute Anlage wurde zunächst die gleiche Firma mit der Wartung der Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage beauftragt, die sie auch errichtet hat. Die Angemessenheit des Angebotes wurde auf Grundlage anderer Wartungsverträge geprüft.

 

Herr Kasten und Herr Reichert fragen, nach welchen Kriterien die Reparaturaufträge an ortsansässige Unternehmen speziell im Elektrobereich vergeben werden.

Protokollnotiz:

Reparaturaufträge  für haustechnische Anlagen werden nach den Kriterien Zuverlässigkeit, Fachkunde, Stundenlohn, Ortskunde über die Gebäude und darin befindliche technische Anlagen, bestehende Wartungsverträge oder laufende Gewährleistungszeiten vergeben.

Bei Havarien geht es auch oft darum, wer am schnellsten Kapazitäten frei hat.

Dabei wird darauf geachtet, dass alle fachkundigen Neustädter Firmen zum Einsatz kommen, deren Leistungsangebot dem Bauamt bekannt ist. Sollte eine einzelne Firma dabei evtl. in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt worden sein, wird diese Firma in Zukunft verstärkt in die Auftragsvergabeverfahren einbezogen.

 

Herr Holtfester erkundigt sich, weshalb die Anzahl der Container für Bauholz und Bauschutt im Bereich Grüngutsammelstelle so hoch sei und wofür diese benötigt werden. Es wird zudem hinterfragt, weshalb in einigen Fällen Container-Miete gezahlt werden müsse  und in anderen nicht.

Protokollnotiz:

Auf der Grüngutsammelstelle werden ein Container für Bauholz (imprägniertes und angestrichenes Holz) und ein Container für Bauschutt vorgehalten. Dort können die Kunden und auch  der Bauhof Kleinmengen entsorgen. Dabei ist wichtig, dass diese Materialien kostengünstig abgegeben werden können und nicht verdeckt in das Grüngut gelangen, das geschreddert wird. Bauschutt und Steine würden die Schreddermaschinen beschädigen und behandeltes Holz den Kompost verseuchen. Diese sortierte Annahme hat sich gut bewährt. Spezielle Gebühren werden dafür nicht erhoben, es wird zu den gleichen Preisen abgerechnet wie für die Grüngutanlieferung mit 5,00 € pro m³ lose Masse.   Für die  Abfuhr eines Containers mit ca.  30 m³ Bauholzabfällen werden i. M.  180,- €  verausgabt. Die Entsorgung des Bauschuttcontainers mit ca. 16 m³ losen Bauschutt kosten i. M. 100,- €. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der städtische Bauhof auch ein großer Anlieferer ist.

Containermiete wird für diese beiden vorgehaltenen Container der Firma Schönfels nicht extra bezahlt. Extra Kosten für die Containergestellung für die Abfuhr sind in den Novemberrechnungen entstanden, dabei wurde nach dem Sieben des Schreddergutes verunreinigter Boden (mehrfacher Siebrückstand zum Kompostieren nicht mehr geeignet) abgefahren und entsorgt.

 

 

Um 15:00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung im Haus des Gastes in Pelzerhaken und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider bittet darum, den Tagesordnungspunkt 11 –Grundstücksangelegenheiten- aufgrund noch fehlender Unterlagen entfallen zu lassen und die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Dem Antrag der Bürgermeisterin, den Tagesordnungspunkt 11 -Grundstücksangelegenheiten- entfallen zu lassen und die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten, wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig