Da die Prüfung öffentlicher Gebäude auf Eignung für Blockheizkraftwerke bereits unter TOP 5 beraten und abgestimmt wurde, erfolgt hier nunmehr keine erneute Beschlussfassung
Da die Prüfung öffentlicher Gebäude auf Eignung für Blockheizkraftwerke bereits unter TOP 5 beraten und abgestimmt wurde, erfolgt hier nunmehr keine erneute Beschlussfassung.