Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Es wird darüber diskutiert, weshalb Gäste nicht mehr namentlich im Protokoll erwähnt werden. Die Vorgabe hierzu ergibt sich aus der Diskussion des Hauptausschusses vom 15.10.2014. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wer als Gast in der Anwesenheitsliste eines Protokolls aufgeführt werden muss.
Protokollnotiz: Nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 GO i.V.m. § 46 Abs. 12 GO muss die Niederschrift mindestens die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer enthalten. Teilnehmer im Sinne des Gesetzes sind u.a. die anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Es werden keine weiteren Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.
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