Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Seitens des Ortsbeirates wurde erneut das Thema „Wohnmobilstellplatz“ angesprochen und nach dem derzeitigen Planungsstand gefragt.
Der neue Stadtplaner Conrad Rieger teilte hierzu mit, dass bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit die Untere Naturschutzbehörde (UNB) unverändert eine Zustimmung für den Standort West, der sich westlich des Strandweges auf der Pferdekoppel neben dem FFH-Gebiet befindet, nicht in Aussicht stellen kann. Die Aussage wird damit begründet, dass die beabsichtigte Fläche unmittelbar an das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ grenzt. Große Bereiche des Gebietes gehören aufgrund ihrer geomorphologischen Ausprägung und ihrer Höhenlage zum prioritären Lebensraumtyp „Strandseen“ (Lagune). Die EU hat im Rahmen eines Erfassungsprogramms diesen Lebensraumtyp als besonders typisch für das Gebiet der Europäischen Union bewertet, aber auch als besonders gefährdet. Deshalb gehören die „Strandseen“ zu den wenigen Lebensraumtypen europaweit mit dem Zusatz „prioritär“. Die Mitgliedstaaten haben für die prioritären Lebensraumtypen eine besondere Verantwortung Eine Verschlechterung ihres Erhaltungszustandes ist zu vermeiden, vielmehr ist ihr Zustand zu verbessern. Obwohl außerhalb des gemeldeten FFH-Gebietes liegend, ist der beabsichtigte Standort für den Wohnmobilstellplatz ebenfalls diesem Lebensraum zuzuordnen. Die Grenzziehung des FFH-Gebietes (Natura 2000) folgt hier nicht den naturräumlichen Gegebenheiten. Prioritäre Lebensräume behalten ihre besondere Schutzwürdigkeit jedoch auch außerhalb eines gemeldeten Natura-2000-Gebietes.
Der Ortsbeirat möchte nun erst einmal die inhaltlichen Ausführungen der Naturschutzbehörde einsehen. Diese berufen sich auf Richtlinien der Europäischen Union, die vor Ort aber niemandem bekannt sind.
Der Ortsbeirat beschließt daher mit 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung diesen Punkt zu vertagen und nach Einsicht der Richtlinien erneut eine weitere Sitzung zum Thema Wohnmobilstellplatz anzuberaumen.
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