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Auszug - Brandschutzsanierung Rathaus  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 03.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1188/14 Brandschutzsanierung Rathaus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Bearbeiter/-in: Weise, Antje   

Bericht:

Bericht:

Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet anhand der Vorlage. Sie betont, dass es sich bei den Kosten für die Brandschutzsanierung des Rathauses um sehr viel Geld handele, diese Maßnahme jedoch unabweisbar sei. Sie erklärt, dass bis zu 2/3 der Gesamtsumme evtl. durch Städtebaufördermittel gefördert werden könnten.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Der Ausschussvorsitzende Herr Holtfester fragt, ob 2/3 der Gesamtsumme förderfähig seien oder ob sich die Förderung lediglich auf die Herstellung der Barrierefreiheit beziehe. Frau Weise erklärt, dass wahrscheinlich bis zu 2/3 der Gesamtkosten förderfähig seien, dies aber von der baufachlichen Prüfung durch den Kreis Ostholstein und der Beurteilung durch das Innenministerium, Referat Städtebauförderung, auf Grundlage der Städtebauförderrichtlinie abhängig sei.

 

Es entsteht eine Diskussion über den voraussichtlichen Baubeginn. Frau Weise erklärt, dass von Seiten des Bauamtes die Vorbereitung auf die Baumaßnahmen zur Wiedernutzbarmachung des Neuen Sitzungssaales soweit getroffen worden seien, dass unter Baustellenbedingungen der Saal im Dezember wieder nutzbar sein könnte. Wenn man allerdings auf einen positiven Fördermittelbescheid warten wolle, sei dieser Zeitplan gefährdet. Die Alternative wäre auf einen Teil der Fördermittel zu verzichten.

Ergebnis der Diskussion ist, dass  im Vordergrund stehen müsse, die Fördermittel im vollen Maße auszuschöpfen. Zur Not müsse dann auf die Nutzung des Sitzungssaales noch einige Monate länger verzichtet werden.

 

Es wird über die Höhe des Architektenhonorars und die Kosten der Brandschutzmaßnahmen diskutiert. Frau Weise betont, dass alle Brandschutzmaßnahmen zwingend erforderlich sind, um den laufenden Verwaltungsbetrieb fortführen zu können. In den Kosten seien zwar auch Baumaßnahmen enthalten, die keine direkten Brandschutzmaßnahmen sind, wie z.B. die Herrichtung des Kellers im Kämmereigebäude für Archivzwecke. Dies seien aber Baumaßnahmen in Folge zwingenden notwendiger Brandschutzmaßnahmen in diesem Beispiel das Freimachen des Dachbodens von Brandlasten. Auch die Erneuerung des Teppichbodens im Flur des Erdgeschosses sei unmittelbare Brandschutzmaßnahme, sei aber seit vielen Jahren überfällig und es sei aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, dies im Zuge der Sanierungsarbeiten mit zu erledigen.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass die Baudetails im morgigen Bau- und Planungsausschuss diskutiert werden und der Hauptausschuss nun lediglich die finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis nehmen solle.

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt die Gesamtkostenberechnung für die Brandschutzsanierung des Rathauses vom 18.07.14 zur Kenntnis.

Über die Bereitstellung der noch fehlenden Haushaltsmittel soll in den Haushaltsberatungen im Herbst 2014 beraten werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig