Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Sachstand Brandschutzmaßnahmen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

Die Bauamtsleiterin Frau Weise erläutert anhand des Brandschutzkonzeptentwurfes vom 14.05.14 die erforderlichen Baumaßnahmen in den einzelnen Geschossen des Rathauses.

 

Es müssen etliche Decken durch Unterdecken brandschutzgerecht ertüchtigt werden. Mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zu rechnen. Entsprechende Personalversammlungen zur Information der Beschäftigten werden durchgeführt.

 

Frau Weise fügt hinzu, dass der Einbau einer Brandmeldeanlage in den späteren Umbauphasen unabdingbar sei.

 

Herr Kasten fragt, wann die Umbauarbeiten voraussichtlich beginnen werden.

 

Frau Weise erklärt, dass der Baubeginn für Ende August 2014 angesetzt sei.

 

Herr Sela moniert, dass die feuerfeste Verkleidung der Decken in den IT-Räumen beim letzten Vortrag noch nicht erwähnt wurde und hinterfragt, weshalb dies nicht schon früher den Stadtverordneten mitgeteilt wurde.

 

Frau Weise erklärt, dass dies Ergebnis des Brandschutzkonzeptes sei und dieses auf vorher durchgeführte Untersuchungen aufbaut. Die Stadtverordneten konnten nicht zeitiger informiert werden, da die Ergebnisse der Planungen und Untersuchungen erst vor kurzem der Stadtverwaltung vorgelegt worden sind.

 

Herr Kasten moniert, dass bisher noch keinerlei Kostenkalkulation vorgelegt wurde. Es müsse doch eine Größenordnung genannt werden können.

 

Frau Weise entgegnet, dass sich die Kosten derzeit nicht abschließend einschätzen lassen, da die konkrete Ausführungsplanung vorher erfolgen muss. Zudem habe die Stadt keine Wahl, die Brandschutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden, wenn das Gebäude weiterhin wie bisher genutzt werden soll.

 

Frau Weise ergänzt, dass durch die Schaffung der Barrierefreiheit ein Ziel des Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge erfüllt werde und somit ein Teil des Umbaus voraussichtlich durch Städtebaufördermittel förderfähig wäre.