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Auszug - Bebauungsplan Nr. 86 (Franck´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1120/14 Bebauungsplan Nr. 86 (Franck´sche Tannen),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Herr Weber verweist auf die ausführliche Diskussion, die unter TOP 2 zu diesem Thema stattgefunden hat und lässt im Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten über den in der Sitzungsvorlage (VO/1120/14) enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 

Datum: ……………………………………

 

 

 

 

 

 

Vorsitzender:                                                                                                                Protokollführer:

 

 

 

 

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Beschluss:

Beschluss:

1. Für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald festgesetzt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 2              Enthaltung: 1