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Auszug - Bebauungsplan Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Aufstellungsbeschluss für Teilaufhebung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1118/14 Bebauungsplan Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek",
hier: Aufstellungsbeschluss für Teilaufhebung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-610-15/57
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Weise begründet den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag: Bei dem nun zur Disposition stehenden Gewerbegebiet (südlicher Teil des B-Planes Nr. 54) handelt es sich um die Restfläche einer ursprünglich wesentlich größeren Planung (2. Kommunalhafen Am Holm), die dann nicht realisiert wurde. Bei einer Beibehaltung als Gewerbegebiet müssten die Stadtwerke im Zuge des 2. Bauabschnittes für den Ausbau der Straße „Am Holm“ hier Abwasserleitungen verlegen, diese Kosten könnten eingespart werden, wenn die Gewerbegebietsausweisung aufgehoben werde. Außerdem sei diese Aufhebung eine Ausgleichsmaßnahme, die für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen eines Ökokontos herangezogen werden könne.

 

Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ wird für den Teilbereich „südwestlich des Holmer Weges (s. Geltungsbereich) aufgehoben. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Die bisher größtenteils als Gewerbegebiet (GE) festgesetzte Fläche soll künftig dem Außenbereich zuzuordnen sein.

2. Der Aufstellungsbeschluss über die Teilaufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0